Neue Fristen für ukrainische Einzelunternehmer im Februar 2026: Steuererklärung und Abgaben.

Neue Fristen für ukrainische Einzelunternehmer im Februar 2026: Steuererklärung und Abgaben
Neue Fristen für ukrainische Einzelunternehmer im Februar 2026: Steuererklärung und Abgaben

Geänderte Abgabetermine und neue Regeln für den Militärbeitrag

Nach Angaben von TSN.ua: Ukrainische Einzelunternehmer (FOP) müssen sich ab Februar 2026 auf neue Fristen für ihre Jahreserklärung und angepasste Regelungen zur Zahlung des Militärbeitrags einstellen. Diese Änderungen betreffen Selbstständige aller Steuergruppen und erfordern eine rechtzeitige Anpassung, um Verpflichtungen korrekt zu erfüllen.

Stichtage für die Steuererklärung

Die Abgabefristen für die Erklärung richten sich nach der jeweiligen Unternehmergruppe:

  • FOP der Gruppe 3: Abgabe bis zum 9. Februar 2026.
  • FOP der Gruppe 4: Abgabe bis zum 20. Februar 2026.
  • FOP der Gruppen 1 und 2: Letzter Termin ist der 2. März 2026.
  • FOP im allgemeinen Besteuerungssystem: Die Erklärung muss bis zum 1. Mai 2026 eingereicht werden.

Beim Militärbeitrag gilt für die Gruppen 1, 2 und 4 ein Satz von 10 % des Mindestlohns, der im Februar 2026 bei 864,70 UAH liegt. Die Zahlung muss bis zum 20. Februar 2026 erfolgen. Für Unternehmer der Gruppe 3 beträgt der Militärbeitrag 1 % des Einkommens.

Zu beachten ist, dass verspätete oder unterlassene Erklärungen mit einer Geldstrafe von 340 UAH belegt werden, bei Wiederholung sogar mit 1020 UAH. Zusätzlich fallen je nach Gruppe feste Abgaben an. Für FOP der Gruppe 1 setzen sich die Pflichtzahlungen wie folgt zusammen:

  • Einheitliche Steuer (ЄП) – 332,80 UAH;
  • Militärbeitrag – 864,70 UAH;
  • Einheitlicher Sozialbeitrag (ЄСВ) – 1.902,34 UAH.

Für FOP der Gruppe 2 belaufen sich die Beträge auf:

  • Einheitliche Steuer (ЄП) – 1.729,40 UAH;
  • Militärbeitrag – 864,70 UAH;
  • Einheitlicher Sozialbeitrag (ЄСВ) – 1.902,34 UAH.

Für die Gruppe 4 beträgt der Militärbeitrag ebenfalls 864,70 UAH und der Sozialbeitrag 1.902,34 UAH, während die einheitliche Steuer individuell berechnet wird.

Ab 2026 bleiben die Sätze für Gruppe 3 zwar stabil, die tatsächlichen Beträge steigen jedoch durch eine höhere Bemessungsgrundlage. Zudem ist die Einführung der Mehrwertsteuer für vereinfacht Besteuerte ab dem 1. Januar 2027 geplant, Experten rechnen jedoch frühestens mit 2028. Unternehmer sollten diese Entwicklungen aufmerksam verfolgen, um Bußgelder zu vermeiden und ihre Berichtspflichten termingerecht zu erledigen. Die Reformen sind Teil einer umfassenden Modernisierung des ukrainischen Steuersystems.

Die neuen Fristen und Regelungen für den Militärbeitrag zeigen das Bestreben der Ukraine, ihr Steuersystem zu optimieren und effizienter zu gestalten.

Für Selbstständige ist es entscheidend, über die Neuerungen informiert zu bleiben, da Verstöße gegen die Fristen zu finanziellen Einbußen führen können. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, gesetzliche Änderungen in Zeiten anhaltender Wirtschaftsreformen kontinuierlich zu beobachten.


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