Das Gericht erklärte den Ukrainern, ob sie nach der Streichung von der Militärregistrierung ins Ausland reisen können.

Das Gericht erklärte den Ukrainern, ob sie nach der Streichung von der Militärregistrierung ins Ausland reisen können
Das Gericht erklärte den Ukrainern, ob sie nach der Streichung von der Militärregistrierung ins Ausland reisen können

Der Oberste Gerichtshof gibt Erklärungen zur Möglichkeit von Personen, die von der Militärregistrierung gestrichen wurden, die Grenze zu überqueren.

Bürger, die von der Militärregistrierung gestrichen wurden, haben eine Antwort vom Obersten Gerichtshof bezüglich des Grenzübertritts erhalten.

Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass das Dokument über die Streichung einer Person von der Militärregistrierung nicht das Recht auf Grenzübertritt gewährt.

'Die Tatsache der Streichung von der Militärregistrierung wegen eines Verbrechens gibt während des Kriegsrechts kein Recht auf Ausreise ins Ausland', erklärten sie im Gericht.

Im Obersten Gerichtshof wurde festgestellt, dass die Dokumente für den Grenzübertritt der Militärausweis oder vorläufige Bescheinigung des Wehrpflichtigen mit entsprechender Kennzeichnung sind.

Allerdings gewährt die Kennzeichnung über die Streichung von der Registrierung im Militärausweis während des Kriegsrechts kein Recht auf Grenzübertritt.

Ein Mann wurde die Ausreise ins Ausland verweigert, obwohl er einen Reisepass und einen Militärausweis mit der Kennzeichnung über die Streichung hatte.

Er erhob Klage beim Obersten Gerichtshof, aber seine Klage wurde abgewiesen, weil er keine Dokumente vorlegte, die seinen Status als Person, die das Recht auf Ausreise hat, bestätigten.

  • Die Streichung von der Militärregistrierung gewährt während des Kriegsrechts kein automatisches Recht auf Ausreise.
  • Der Militärausweis bestätigt nur den Registrierungsstatus, aber nicht das Recht auf Grenzübertritt.
  • Der Kläger legte keine Dokumente vor, die seinen Status als Person, die das Recht auf Ausreise hat, bestätigten.

Der Oberste Gerichtshof erkannte die Ausreisebeschränkungen für Personen mit Militärregistrierung als rechtmäßig und gerechtfertigt unter den Bedingungen des Kriegsrechts an.


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