Rotes Kreuz beginnt mit der Auszahlung von Hilfe bis zum Winter: Wer bis zu 21.000 Griwna erhalten kann.

Rotes Kreuz beginnt mit der Auszahlung von Hilfe bis zum Winter: Wer bis zu 21.000 Griwna erhalten kann
Rotes Kreuz beginnt mit der Auszahlung von Hilfe bis zum Winter: Wer bis zu 21.000 Griwna erhalten kann

Das Rote Kreuz der Ukraine hat ein Unterstützungsprogramm vor dem Winter gestartet

Seit Mitte Oktober 2024 hat das Rote Kreuz der Ukraine ein Programm zur Unterstützung der Bevölkerung zur Vorbereitung auf den Winter in neun Regionen des Landes gestartet. Dies teilte die Journalistin Irina Polyakova in ihrem Videorückblick vom 26. Oktober mit.

"Das Rote Kreuz leistet finanzielle und humanitäre Hilfe an Rentner und andere vulnerablen Bevölkerungsgruppen. Diese Hilfe kann jedoch nicht in allen Regionen verfügbar sein", bemerkte Polyakova.

Die Zahlungen variieren je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und deren Vulnerabilitätskategorie zwischen 11.600 und 21.000 Griwna. Das Programm deckt hauptsächlich Siedlungen ab, die sich in der Nähe der Frontlinie und der Grenze zu Russland befinden.

Der Prozess der Hilfeleistung folgt einem klaren Algorithmus: "Die Organisation informiert die örtlichen Behörden über die vulnerablen Kategorien, die Unterstützung erhalten. Die örtliche Verwaltung erstellt dann eigenständig Listen von Personen, die berechtigt sind, Hilfe zu erhalten. Anschließend kontaktiert das Rote Kreuz die Personen aus der Liste und registriert sie", erklärte Polyakova.

Die Journalistin betonte, dass es nicht möglich ist, einen Antrag auf Winterhilfe auf der Website der Organisation oder über die Hotline zu stellen - die Listen werden automatisch von den örtlichen Behörden erstellt.

In Bezug auf die Verbreitung betrügerischer Informationen über 7.000 Griwna Hilfe vom Roten Kreuz warnte die Journalistin davor, dass dies Betrüger seien. "Die Mitarbeiter des Roten Kreuzes sammeln keinesfalls persönliche Daten von Benutzern", betonte sie.

Die Organisation bietet auch Lebensmittel- und Hygienepakete an. Diese Unterstützung steht Binnenvertriebenen, Personen mit Behinderungen der Gruppen 1 und 2, Personen, deren Wohnung durch Kampfhandlungen beschädigt wurde, sowie den Familienmitgliedern der in der Ukraine gefallenen Verteidiger zur Verfügung.


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