Beamte und Abgeordnete dürfen ab sofort nicht mehr ins Ausland reisen.
In der Ukraine dauert der Krieg an, aber Beamte und Abgeordnete können laut aktuellen Untersuchungen nicht mehr so einfach ins Ausland reisen. Früher konnten sie dies tun, indem sie einfach den Grund angaben, zum Beispiel ausländische Angelegenheiten oder Verhandlungen.
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Grenzbeamte dürfen Beamte jetzt nicht mehr ins Ausland lassen. Dies gilt auch für Abgeordnete. Die Grenzschutzbehörde erhielt gestern entsprechende Anweisungen.
Jeder Abgeordnete muss die Erlaubnis des Präsidenten erhalten, um ins Ausland zu reisen. Mit anderen Worten, jeder Abgeordnete wird überprüft. Die Ukrainer, denen grundsätzlich die Ausreise untersagt ist, unterstützen diese Entscheidung. Während des Krieges tauchten im Netz oft Fotos auf, auf denen Abgeordnete in Kurorten urlauben.
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