Die EU könnte eine eigene Aufklärungsbehörde zur Bekämpfung externer Bedrohungen schaffen.
Die Europäische Union sollte eine vollwertige Aufklärungsbehörde zur Bekämpfung ausländischer Bedrohungen und zur entschlosseneren Reaktion auf Spionage aufbauen, heißt es im Entwurf des Berichts, der auf Anfrage der Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen erstellt wurde.
Die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat einen Bericht über die Schaffung einer vollwertigen Aufklärungsbehörde der Europäischen Union in Auftrag gegeben, die für die Bekämpfung ausländischer Bedrohungen und Spionage zuständig sein wird.
Der ehemalige Präsident Finnlands, Sauli Niinistö, hat Empfehlungen zu dieser Frage ausgearbeitet. Er plant, seine Schlussfolgerungen bereits in der nächsten Woche zu veröffentlichen.
Der ausgearbeitete Entwurf des Berichts sieht die Schaffung eines neuen Nachrichtendienstes vor, der Daten über Bedrohungen für die Europäische Union sammeln wird, die von außerhalb ihres Hoheitsgebiets ausgehen und sich gegen Institutionen der EU richten.
In dem Dokument wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Nachrichtendienst aufgrund der Risiken erforderlich ist, die sich aus den Aktionen von Wladimir Putin, dem Konflikt im Nahen Osten und dem wachsenden Einfluss Chinas in Osteuropa ergeben.
Es ist zu erwarten, dass Niinistö vorschlagen wird, die Befugnisse des Situationszentrums der EU für Nachrichtenbeschaffung auszuweiten und diplomatische Delegationen der EU daran zu beteiligen.
Der Berichtsentwurf fordert die EU auch auf, ihre Institutionen vor Spionen durch die Schaffung einer entsprechenden Rechtsgrundlage zu schützen.
Es ist geplant, Beschränkungen für Diplomaten aus Drittländern einzuführen, wenn sie eine Bedrohung darstellen und innerhalb der EU reisen.
Vorschläge zur Finanzierung von Aufklärungsmaßnahmen umfassen eine Erhöhung der Mittel für die Europäische Investitionsbank im Verteidigungssektor. Darüber hinaus wird ein Teil des EU-Haushalts für Sicherheit und Verteidigung verwendet, und die Mitgliedsstaaten müssen einen bestimmten Prozentsatz ihres BIP für diese Bemühungen aufbringen.
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