Der Ausschuss des Rates hat eine historische Erhöhung der Steuern empfohlen.

Der Ausschuss des Rates hat eine historische Erhöhung der Steuern empfohlen
Der Ausschuss des Rates hat eine historische Erhöhung der Steuern empfohlen

Der Ausschuss empfahl, die Steuerlast zu erhöhen

Der Ausschuss für Finanz-, Steuer- und Zollpolitik empfahl dem Parlament, den Gesetzentwurf Nr. 11416-D in der zweiten Lesung zu verabschieden, der eine deutliche Erhöhung der Steuerlast vorsieht. Dies wurde vom Abgeordneten Jaroslaw Schelesnjak bekannt gegeben.

Nach den Informationen des Abgeordneten beinhaltet der Gesetzentwurf folgende Schlüsseländerungen:

  • Erhöhung der Militärabgabe von 1,5% auf 5%
  • Einführung einer 1%igen Militärabgabe für Einzelunternehmer der dritten Gruppe der Einheitssteuer
  • Anhebung der Steuern für Einzelunternehmer der ersten und zweiten Gruppe
  • Festlegung eines 50%igen Steuersatzes für Banken
  • Erhöhung der Mindeststeuerpflicht für Grundstücke
  • Erhöhung der Gewinnsteuer auf 25% für Finanzunternehmen
  • Befreiung von der Besteuerung von Cashback
  • Übergang zur monatlichen Berichterstattung über die Einkommensteuer von Personen
  • Erhöhung der Pachtgebühr für die Gewinnung von Kies

Gleichzeitig hat die Regierung beschlossen, die Mehrwertsteuer nicht zu erhöhen.

Nach Angaben von Schelesnjak wird der Gesetzentwurf in der nächsten Woche im Parlament behandelt. Die Unterzeichnung des Dokuments ist für die zweite Hälfte des Oktobers geplant, jedoch könnten einige Bestimmungen rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft treten.

Zu beachten ist, dass das ukrainische Parlament bereits in der ersten Lesung für diesen Gesetzentwurf gestimmt hat.


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