Stromsperren bei Zahlungsrückständen sind wieder möglich.

Stromsperren bei Zahlungsrückständen sind wieder möglich
Stromsperren bei Zahlungsrückständen sind wieder möglich

Das Ende eines Schutzes

Nach Angaben von Novyny.live: Seit März 2022 galt in der Ukraine ein Moratorium, das Stromsperren bei Zahlungsrückständen untersagte. Mit der Verhängung des Kriegsrechts ist dieser Schutz jedoch aufgehoben worden. Energieversorger haben nun wieder das Recht, säumige Zahler vom Netz zu nehmen. Dies betrifft alle Regionen des Landes, mit Ausnahme der vorübergehend besetzten Gebiete und Zonen mit aktiven Kampfhandlungen.

Laut einem Beschluss des Ministerkabinetts vom 29. Dezember 2023 (Nr. 1405) dürfen die Stromanbieter Maßnahmen zur Abschaltung ergreifen. Allerdings legt die Gesetzgebung keinen festen Schuldenbetrag fest, ab dem eine Sperre zulässig ist. Diese unklare Regelung lässt Interpretationsspielraum und kann je nach Einzelfall zu unterschiedlichen Entscheidungen führen.

Vorwarnung vor der Abschaltung

Ein wichtiger Verbraucherschutz bleibt bestehen: Bei einer geplanten Stromsperre muss der Kunde spätestens fünf Werktage vorher schriftlich informiert werden. Diese Vorschrift ist Teil der Regelungen für den Strommarkt und soll den Betroffenen die Möglichkeit geben, rechtzeitig zu reagieren und die Sperre abzuwenden.

Die neuen Regelungen stellen Verbraucher in der Ukraine vor große Herausforderungen. Sie müssen ihre Zahlungsmoral nun streng im Blick behalten, da Stromausfälle aufgrund von Schulden wieder Realität werden können. Diese Rückkehr zur Normalität unter den außergewöhnlichen Bedingungen des Krieges verdeutlicht die angespannte wirtschaftliche Lage im Land. Viele Haushalte kämpfen mit finanziellen Schwierigkeiten, was die Situation zusätzlich verkompliziert. Umso wichtiger ist es für Verbraucher, sich proaktiv über ihren Kontostand und Forderungen der Versorger zu informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.


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