PFU erinnert an die Frist für die Einreichung von Unterlagen für den Erhalt von Wohnsubventionen.

PFU erinnert an die Frist für die Einreichung von Unterlagen für den Erhalt von Wohnsubventionen
PFU erinnert an die Frist für die Einreichung von Unterlagen für den Erhalt von Wohnsubventionen

Der Rentenfonds der Ukraine erinnert daran, dass Wohnsubventionen während der Heizperiode bis zum 30. April beantragt werden können. Bürger können diese Mittel zur Begleichung der kommunalen Dienstleistungen verwenden, die sie ab dem Zeitpunkt der Anfrage erhalten.

Die diesjährige Kampagne hat eine neue Regel für Subventionsempfänger. Bürger, die früher keine Subventionen erhalten haben, können bis zum 1. Dezember einen Antrag stellen und ab dem 1. Oktober eine Zahlung erhalten.

Die Unterlagen können auf verschiedene Weise eingereicht werden: über die Servicezentren des Rentenfonds, in den Zentren für die Bereitstellung administrativer Dienstleistungen, über die Gemeinderäte, per Post sowie online über das Portal 'Diya', das Webportal des Rentenfonds oder die mobile Anwendung.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Subvention ab dem Monat der Anfrage gewährt wird, und wenn die Unterlagen in den ersten beiden Monaten der Heizperiode eingereicht werden, wird sie ab Beginn der Saison gewährt.

Früher wurde über die Bedingungen für die Gewährung von Wohnsubventionen und die Vereinfachung des Verfahrens zur Erlangung von Vergünstigungen bei einem Wohnortwechsel berichtet.


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