Gelbes Auto darf bei Rot nicht rechts abbiegen: Eine seltene Ampelregelung.
Die Verkehrssituation an der Kreuzung
Nach Angaben von Novyny.live: An einer ampelgeregelten Kreuzung wollen zwei Fahrzeuge nach rechts abbiegen. Der Fahrer des roten Autos setzt diesen Manöver vom äußersten rechten Fahrstreifen aus, während der Fahrer des gelben Wagens dies vom äußersten linken Fahrstreifen tut. Gemäß dem Verkehrszeichen 5.16 „Fahrtrichtungen pro Fahrstreifen“ ist das Rechtsabbiegen von beiden Spuren grundsätzlich erlaubt. Die Ampel zeigt aktuell Rotlicht, doch auf Höhe des roten Signals ist eine weiße Tafel mit einem grünen Pfeil nach rechts angebracht.
Nach Paragraph 8.7.3 (e) der Straßenverkehrsordnung (StVO) gestattet dieser grüne Pfeil das Rechtsabbiegen bei Rot ausschließlich vom äußersten rechten Fahrstreifen. Dies ist eine spezifische Regelung, die oft übersehen wird. Der rote Pfeil als Zusatzzeichen wäre hier nicht zulässig, da nur die grüne Variante eine Ausnahme vom Rotlicht darstellt.
Durchführung des Abbiegevorgangs
Folglich darf der Fahrer des roten Autos rechts abbiegen, während der Fahrer des gelben Wagens warten muss, bis die Hauptampel auf Grün umschaltet. Erst dann ist ihm das Rechtsabbiegen erlaubt. In dieser Situation mit zwei Fahrzeugen lauten die Antwortmöglichkeiten für das Manöver:
- erlaubt
- erlaubt unter der Bedingung, anderen Fahrzeugen Vorrang zu gewähren
- verboten
Die korrekte Antwort ist hier die dritte Option.
Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig die genaue Einhaltung von Verkehrsregeln und -zeichen an geregelten Kreuzungen ist. Obwohl der Fahrer des roten Autos zum Manöver berechtigt ist, muss der Fahrer des gelben Wagens die Ampelsignale genau beachten, um mögliche Unfälle zu vermeiden. Solche Situationen zeigen, wie entscheidend ein klares Verständnis der Vorschriften für den Verkehr an ampelgeregelten Kreuzungen ist.
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