Scheidung in der Ukraine: Welches Vermögen nicht geteilt wird – und was Sie unbedingt wissen sollten.

Scheidung in der Ukraine: Welches Vermögen nicht geteilt wird – und was Sie unbedingt wissen sollten
Scheidung in der Ukraine: Welches Vermögen nicht geteilt wird – und was Sie unbedingt wissen sollten

So läuft die Vermögensaufteilung bei einer Scheidung in der Ukraine ab

Nach Angaben von Novyny.live: Wer sich in der Ukraine scheiden lässt, sollte die Regeln zur Vermögensaufteilung genau kennen. Diese sind im Familiengesetzbuch festgelegt. Laut Artikel 60 gilt alles, was während der Ehe angeschafft wurde, als gemeinsames Eigentum. Beide Partner haben daran grundsätzlich gleiche Anteile – es sei denn, ein Ehevertrag regelt etwas anderes. Entscheidend ist zu wissen, welche Werte tatsächlich aufgeteilt werden müssen und welche dem persönlichen Besitz eines Partners zuzuordnen sind.

Welche Arten von Vermögen es gibt

Zum gemeinsamen Vermögen zählen:

  • Fahrzeuge,
  • Einkünfte aus der Ehezeit,
  • Möbel,
  • Guthaben auf Konten,
  • Unternehmen sowie Immobilien.

Nicht alles muss jedoch geteilt werden. So fallen etwa Gegenstände, die vor der Ehe erworben wurden, sowie Vermögen, das erst nach der Scheidung hinzukommt, nicht unter die Aufteilung. Auch Schadenersatzleistungen und persönliche Gebrauchsgegenstände bleiben außen vor. Artikel 57 des Familiengesetzbuchs stellt klar: Geschenke und Erbschaften, die ein Ehepartner erhält, sind ebenfalls kein gemeinsames Eigentum – es sei denn, sie wurden auf beide Namen ausgestellt oder mit gemeinsamen Finanzen deutlich aufgewertet.

Ein weiterer wichtiger Punkt: Das Gericht kann Vermögen als persönliches Eigentum einstufen, wenn es während einer faktischen Trennung der Eheleute erworben wurde. Diese Entscheidung kann die endgültige Verteilung der Werte erheblich beeinflussen und festlegen, was nach der Scheidung jedem Partner gehört.

Wer diese grundlegenden Regeln zur Vermögensaufteilung beachtet, kann Missverständnisse und Streitigkeiten während des Scheidungsprozesses vermeiden. Es lohnt sich, die individuellen Umstände des eigenen Falls genau zu prüfen und rechtlichen Rat einzuholen, um unangenehme Überraschungen zu verhindern. Die klare Abgrenzung von gemeinsamem und persönlichem Eigentum ist ein zentraler Aspekt, der sorgfältig durchdacht werden sollte, damit die Verteilung fair ausfällt.


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