Zulagen zur Rente für Kinder und Spendewesen: Wer kann sie bekommen.

Zulagen zur Rente für Kinder und Spendewesen: Wer kann sie bekommen
Zulagen zur Rente für Kinder und Spendewesen: Wer kann sie bekommen

Ukrainer können mit 60 Jahren in Rente gehen, wenn sie über ausreichende Arbeitsjahre verfügen. Solche Personen haben Anspruch auf bestimmte Zulagen zu den Zahlungen.

Insbesondere haben solche Personen Anspruch auf eine Zulage für Kinder. Diese kann Rentnern nach deren persönlicher Beantragung gewährt werden. Derzeit beträgt diese Zulage 150 Griwna und wird in Fällen gewährt, in denen ein Minderjähriger ständig mit dem Rentner zusammenlebt.

Auch Spender haben Anspruch auf zusätzliche Rentenzahlungen. Derzeit beträgt diese Zulage 292 Griwna. Diese Zahlung wird unter der Bedingung gewährt, dass die Person den Status eines Ehrenspenders hat, der verliehen wird für:

die Spende von 40 maximal zulässigen Dosen Blut; oder 60 Einzelspenden von maximal zulässigen Dosen von Blutplasma.

Quelle: 24 Kanal

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