Die Frist für die Ablegung der militärmedizinischen Prüfung wurde bis zum 5. Juni verlängert.

Die Frist für die Ablegung der militärmedizinischen Prüfung wurde bis zum 5. Juni verlängert
Die Frist für die Ablegung der militärmedizinischen Prüfung wurde bis zum 5. Juni verlängert

Die Werchowna Rada hat die Frist für die wiederholte Ablegung der militärmedizinischen Prüfung für diejenigen, die teilweise für den Militärdienst tauglich sind, um 4 Monate bis zum 5. Juni 2025 verlängert. Dies gab der Abgeordnete Oleksiy Honcharenko über Telegram bekannt.

Die Entscheidung, die Frist für die wiederholte medizinische Prüfung zu verlängern, wurde von 313 Abgeordneten unterstützt. 

Der Gesetzentwurf Nr. 12457 zur Verlängerung der Frist für die Ablegung der militärmedizinischen Prüfung für diejenigen, die teilweise für den Militärdienst tauglich sind, um 4 Monate wurde von den Volksabgeordneten der Werchowna Rada unterstützt.

Nach diesem Gesetz sind die Bürger der Ukraine im Alter von 25 bis 60 Jahren, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes als teilweise für den Militärdienst tauglich anerkannt wurden, verpflichtet, bis zum 5. Juni 2025 eine wiederholte medizinische Prüfung abzulegen (die vorherige Frist war auf den 4. Februar 2025 festgelegt).

Die stellvertretende Leiterin des Präsidialamtes Iryna Vereshchuk forderte diejenigen, die zur Ablegung der militärmedizinischen Prüfung verpflichtet sind, auf, sich nicht zu verzögern und die medizinische Untersuchung nicht bis zur letzten Minute aufzuschieben. Sie wies darauf hin, dass es nicht notwendig sei, auf weitere Verlängerungen der Frist zu zählen.

Am 24. Januar 2025 hatten über eine Million teilweise taugliche einberufene Männer die wiederholte medizinische Untersuchung noch nicht abgelegt. Angesichts der Tatsache, dass es praktisch unmöglich ist, dies bis zum 4. Februar aufgrund der langen Warteschlangen an den Rekrutierungszentren zu tun, wurde die Entscheidung getroffen, die Frist für die wiederholte medizinische Untersuchung zu verlängern.

Am 30. Januar berichtete Vereshchuk, dass das Präsidialamt beschlossen hatte, dass die Rekrutierungszentren keine Geldstrafen gegen die verhängen würden, die die militärmedizinische Prüfung bis zum 5. Februar nicht ablegen.

Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren, die den Status 'teilweise tauglich' haben, müssen eine wiederholte militärmedizinische Untersuchung ablegen.


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