Bei 'Diia' sind einige Dienstleistungen vorübergehend nicht verfügbar: Was ist der Grund?.


Das Unternehmen 'Diia' hat einige Dienstleistungen vorübergehend aufgrund von Aktualisierungen der Register eingestellt. Dies wurde im Pressezentrum des Unternehmens mitgeteilt.
Nach Informationen von Unternehmensvertretern finden derzeit technische Arbeiten zur Aktualisierung der Register des Justizministeriums statt, was zur vorübergehenden Nichtverfügbarkeit von Online-Dienstleistungen geführt hat. Dabei betonte 'Diia', dass die Anwendung keine persönlichen Daten der Benutzer speichert, sondern lediglich Informationen aus den aktualisierten Registern erhält.
Derzeit sind bei 'Diia' vorübergehend folgende Dienstleistungen nicht verfügbar:
- Dienstleistungen für Privatunternehmer und Gesellschaften mit beschränkter Haftung;
- Neuregistrierung von Fahrzeugen;
- Reservierung von Mitarbeitern;
- 'eWiederherstellung';
- Erhalt eines Auszugs aus dem EDR;
- Aktaufzeichnungen;
- Mitteilungen über beschädigtes oder zerstörtes Eigentum.
Außerdem stehen auch andere Dienstleistungen, die mit dem Einheitlichen Staatsregister von juristischen Personen, natürlichen Personen-Unternehmern und gesellschaftlichen Zusammenschlüssen sowie dem Standesamtsregister und dem Register der dinglichen Rechte verbunden sind, vorübergehend nicht zur Verfügung. Das Unternehmen verspricht, zu informieren, wann die Dienstleistungen wieder verfügbar sein werden.
Wir erinnern daran, dass in der Anwendung 'Diia' eine neue option erscheinen wird - der Erhalt und die Verlängerung der Waffenbesitzkarte. Dies wurde vom stellvertretenden Innenminister Bohdan Drapiatiy mitgeteilt. Ab Juni 2023 wird das Einheitliche Waffenregister und das elektronische Kabinett für Waffenbesitzer in Kraft treten, was das Verfahren zur Erteilung und Verlängerung von Genehmigungen für Bürger erleichtert.
In der Anwendung 'Diia' gibt es auch die Möglichkeit, sich der Drone-Armee anzuschließen. Nach Einreichung des Antrags wird die Person der Einheit zugewiesen, die sie auswählt, und für das Grundausbildung muss ein unterzeichneter Vertrag vorliegen. Die Eignungsprüfung für den Dienst erfolgt bereits bei der Antragstellung, daher ist keine militärmedizinische Untersuchung erforderlich.
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