Monobank hat PrivatBank wegen Bankgeheimnisses kritisiert: Antwort der Staatsbank.

Monobank hat PrivatBank wegen Bankgeheimnisses kritisiert: Antwort der Staatsbank
Monobank hat PrivatBank wegen Bankgeheimnisses kritisiert: Antwort der Staatsbank

Rund um PrivatBank entstand eine Diskussion über die Offenlegung des Bankgeheimnisses von Kunden, die die 'Nationale Cashback'-Karte nutzen.

Die Kontroversen entstanden nach der Veröffentlichung des Vertrags von PrivatBank mit dem Vertreter von Monobank, Oleg Gorokhovsky.

Durch den Vertrag erlaubt der Kunde der Bank, Informationen über Zahlungsoperationen offenzulegen, wenn er die 'Nationale Cashback'-Karte erhält. Dies ermöglicht die Bestimmung, welche Waren inländischer Herstellung sind, für die Cashback gewährt wird. Es ist zu beachten, dass nach der Schließung der 'Nationalen Cashback'-Karte alle Berechtigungen am nächsten Tag automatisch entzogen werden.

Die Überprüfung von Monobank zeigte, dass auch diese Bank Daten über Zahlungsoperationen an das Informations- und Kommunikationssystem 'Cashback Made in Ukraine' überträgt, jedoch dies in ihrem Vertrag konkreter formuliert.

PrivatBank überträgt lediglich Informationen über Transaktionen zu Ausgaben oder Rückgaben von Waren in Geschäften, in Übereinstimmung mit der Verordnung der KMU Nr. 952 vom 20. August 2024

Yaroslav Sheleznyak, Mitglied des Fachkomitees, bestätigte, dass die KMU-Verordnung einen Punkt enthält, der die Genehmigung zur Offenlegung des Bankgeheimnisses erfordert.

Gemäß dem Gesetz 'Über Banken und Bankgeschäfte' kann das Bankgeheimnis auf schriftliche Anfrage des Steuerdienstes offengelegt werden. Darüber hinaus haben das Finanzministerium während der Überprüfungen der Empfänger staatlicher Leistungen, Notare, private Vollstrecker von Gerichtsurteilen und Strafverfolgungsbehörden aufgrund eines Gerichtsbeschlusses Zugang zum Bankgeheimnis.


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