Ukrainern wurde mitgeteilt, wie sich das Existenzminimum im Jahr 2025 ändern wird.
Gemäß der Haushaltsdeklaration für die Jahre 2024-2025 bleibt ab dem 1. Januar 2025 die Höhe des Existenzminimums in der Ukraine im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Das Existenzminimum in der Ukraine hängt vom Alter und der Bevölkerungsgruppe ab. Für arbeitsfähige Personen beträgt es 3.028 Hrywnja, während es für als nicht arbeitsfähig eingestufte Personen 2.361 Hrywnja beträgt.
Was die Kinder betrifft, so beträgt das Existenzminimum für die Altersgruppe bis 6 Jahre 2.563 Hrywnja und für Kinder im Alter von 6 bis 18 Jahren 3.196 Hrywnja.
Früher wurde den Ukrainern erklärt, warum es wichtig ist, die Zahlung des ESV (Einfähriger Sozialbeitrag) zu kontrollieren, um eine würdige Rente zu erhalten.
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