Neue Regelung für Hinterbliebenenhilfe: Frist beginnt mit Sterbeurkunde.
Regierung ändert Berechnung der Antragsfrist für Angehörige gefallener Soldaten
Nach Angaben von TSN.ua: Die ukrainische Regierung hat die Berechnung der Dreijahresfrist geändert, innerhalb derer Angehörige gefallener Soldaten eine einmalige Geldhilfe beantragen können. Maßgeblich ist nun das Datum der offiziellen Sterbeurkunde, nicht mehr der tatsächliche Todestag. Diese Neuregelung trat mit dem Beschluss des Ministerkabinetts Nr. 631 in Kraft.
Diese Änderung ist für die betroffenen Familien von entscheidender Bedeutung. Eine kritische Grenze für die Anwendung der neuen Regeln ist der 4. Juni 2025. Für vor diesem Datum Gefallene gilt weiterhin die alte Fassung der Verordnung Nr. 168, die die Hilfsleistungen regelte.
Die Änderungen schaffen neue Voraussetzungen für die finanzielle Unterstützung der Angehörigen gefallener ukrainischer Soldaten.
Darja Tarassenko, Expertin für Sozialfragen
Die Gesetzesanpassung zielt darauf ab, den Zugang zur finanziellen Hilfe für die Hinterbliebenen zu erleichtern und kann deren finanzielle Stabilität in einer schweren Zeit signifikant beeinflussen. Die neuen Regeln spiegeln zudem die Bemühungen der Regierung wider, die sozialen Unterstützungsmechanismen an die Erfordernisse eines lang andauernden Krieges anzupassen und die Bedürfnisse der trauernden Familien besser zu berücksichtigen.
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