Brennholzgewinnung auf verwilderten Flächen: Das sagt das ukrainische Recht.
Verwilderung von Landflächen in der Ukraine
Nach Angaben von Novyny.live: Seit 2022 gibt es in der Ukraine den rechtlichen Begriff der 'selbstbewaldeten Fläche', der für die Brennholzgewinnung entscheidend ist. Als solche gelten Grundstücke mit mehr als 0,5 Hektar Fläche, auf denen verschiedene Baumarten wie Kiefern, Fichten, Birken, Espen oder Buchen wachsen. Diese Neuregelung ist eine Reaktion auf die jahrelange Vernachlässigung vieler Landflächen im Land. Die Regelung soll eine legale Nutzung ermöglichen und gleichweit Wildwuchs eindämmen.
Das geltende Recht erlaubt die Holzgewinnung auf diesen verwilderten Flächen, setzt dafür aber einen sogenannten Fällschein voraus. Dieser soll die Kontrolle über die Holzentnahme sicherstellen und das ökologische Gleichgewicht wahren. Grundstückseigentümer und -nutzer sind zudem verpflichtet, die Vorgaben aus Artikel 35 des Gesetzes 'Über den Schutz von Land' zu beachten.
Pflichten für Eigentümer und Nutzer
Darüber hinaus legt Artikel 57-1 des Landgesetzbuches sowie die Kabinettsverordnung Nr. 1045 aus dem Jahr 2006 weitere konkrete Verpflichtungen fest. Zu diesen zählen:
- Die Einhaltung von Vorgaben zur Holzentnahme;
- Die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Flächenpflege;
- Der Beitrag zum Erhalt und zur nachhaltigen Entwicklung der Landressourcen.
Die wachsende Praxis der Brennholzgewinnung auf verwilderten Flächen in der Ukraine ist somit stets an die Einhaltung gesetzlicher Normen gebunden. Dies ist für die ökologische Situation des Landes und den nachhaltigen Umgang mit seinen Waldressourcen von großer Bedeutung.
Das Regulierungssystem für die Brennholzgewinnung auf diesen Flächen stellt einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Waldmanagements dar. Klare Regeln und Pflichten für Grundstückseigentümer fördern nicht nur den ökologischen Ausgleich, sondern stärken auch die Verantwortung im Umgang mit natürlichen Ressourcen. So kann einer künftigen Übernutzung und Erschöpfung der Wälder wirksam vorgebeugt werden.
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