Änderungen der Vergünstigungen: Was die Teilnehmer der Kampfhandlungen im Jahr 2025 erwartet.
Teilnehmer der Kampfhandlungen können einen Rabatt auf die Kfz-Versicherung erhalten
Ab dem 1. Januar 2025 müssen die Teilnehmer der Kampfhandlungen eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Diese Entscheidung wurde im Tschernowzi Regionalen TCK und SP gemäß dem Gesetz der Ukraine 'Über die obligatorische Versicherung der zivilrechtlichen Haftung der Eigentümer von Bodenfahrzeugen' getroffen, berichten Kommentare.
Das Gesetz hat Artikel 13 geändert, weshalb nicht mehr die Kategorie von Bürgern vorgesehen ist, die von der obligatorischen Versicherung befreit sind.
'Für die Teilnehmer der Kampfhandlungen ist jedoch ein Rabatt vorgesehen - die Höhe der Versicherungsprämie gemäß dem internen Versicherungsvertrag wird um 50 % gesenkt', - betonten sie im TCK.
Der Rabatt gilt für Fahrzeuge, die ein Hubraum von bis zu 2500 cm³ oder eine Leistung des Elektromotors von bis zu 100 kW haben und im Eigentum des Teilnehmers der Kampfhandlungen stehen. Dabei muss das Fahrzeug ausschließlich von dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die ebenfalls zu den begünstigten Kategorien gehört, geführt werden und kostenlos genutzt werden, ohne dass kostenpflichtige Dienstleistungen für den Transport von Passagieren oder Fracht erbracht werden.
Der TCK weist auch darauf hin, dass die Reduzierung der Höhe der Versicherungsprämie gleichzeitig nur für ein einziges Fahrzeug des Versicherungsnehmers angewendet werden kann.
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