Ehemaliger Kriegsgefangener klagt über Ausreisehürden – Stellungnahme des Verteidigungsministeriums.

Ehemaliger Kriegsgefangener klagt über Ausreisehürden – Stellungnahme des Verteidigungsministeriums
Ehemaliger Kriegsgefangener klagt über Ausreisehürden – Stellungnahme des Verteidigungsministeriums

Schwierigkeiten bei der Grenzüberschreitung

Nach Angaben von Novyny.live: Der ehemalige Kriegsgefangene Jewgeni Schibalow berichtet von Problemen bei der Ausreise aus der Ukraine. Das ukrainische Verteidigungsministerium teilte am 28. Januar mit, dass zum Zeitpunkt seiner Aussage noch keine Entscheidung über eine Ausreiseverweigerung getroffen worden sei. Nach ukrainischem Recht haben aus der Gefangenschaft entlassene Personen Anspruch auf eine Stundung ihres Wehrdienstes und dürfen das Land verlassen. Diese Regelungen sind Teil der gesetzlichen Wiedereingliederungsmaßnahmen.

So wird die Dienstverpflichtung gestundet

Um eine Verschiebung des Wehrdienstes zu beantragen, müssen betroffene Personen sich an ein Territoriales Rekrutierungs- und Sozialzentrum (TZK ta SP) wenden oder die App 'Reserve+' nutzen. Zudem ist festgelegt, dass Männer mit einer Behinderung der Gruppen I, II und III auch unter Kriegsrecht ausreisen dürfen.

Der Fall Schibalow zeigt, wie wichtig es ist, dass entlassene Soldaten ihre Rechte und Möglichkeiten kennen. Gleichzeitig verdeutlichen andere Vorfälle – wie der Versuch eines 19-Jährigen aus dem Gebiet Riwne, einen wehrpflichtigen Mann außer Landes zu schmuggeln – die Risiken und Herausforderungen rund um Ausreisen unter Kriegsrecht.

Die Situation illustriert die komplexen Hürden, denen sich heimkehrende Kriegsgefangene gegenübersehen, und ihr Recht auf Ausreise. In der aktuellen Lage ist es entscheidend, dass diese Personen über ihre Ansprüche und die notwendigen behördlichen Abläufe informiert sind. Gleichzeitig unterstreichen Verstöße gegen die geltenden Bestimmungen die Notwendigkeit einer wirksamen Kontrolle, um Missbrauch zu verhindern und die Rechtslage in der Krise durchzusetzen.


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