Zahnprobleme und Wehrdienst: Wann Karies und Parodontitis nicht vor der Mobilmachung schützen.

Zahnprobleme und Wehrdienst: Wann Karies und Parodontitis nicht vor der Mobilmachung schützen
Zahnprobleme und Wehrdienst: Wann Karies und Parodontitis nicht vor der Mobilmachung schützen

Neue Vorgaben für die Mobilisierung in der Ukraine

Nach Angaben von Novyny.live: Die ukrainischen Mobilisierungsregeln sehen vor, dass auch Personen mit schwerwiegenden Zahnproblemen eingezogen werden können, sofern keine kritischen Funktionsstörungen vorliegen. Grundlage ist eine Änderung der Bestimmungen zur militärärztlichen Untersuchung, die das Verteidigungsministerium mit Erlass Nr. 262 vom 27. April 2024 in Kraft gesetzt hat.

Entscheidend ist: Das Fehlen von Zähnen allein befreit nicht vom Dienst. Als wehrfähig gelten auch Personen mit erheblichen Gebissdefekten. Dazu zählen konkret:

  • Der Verlust von zehn oder mehr Zähnen in einem Kiefer;
  • Der Verlust von acht Backenzähnen (Molaren) in einem Kiefer;
  • Der Verlust von vier Backenzähnen im Ober- und Unterkiefer auf derselben Seite.

Ebenfalls einbezogen werden Personen mit Kieferanomalien sowie mit Erkrankungen der Mundschleimhaut, die nicht behandelbar sind.

Zu den spezifischen Zahnerkrankungen, die nicht von der Einberufung befreien, gehören:

  • Ausgeprägte und komplizierte Karies an mehreren Zähnen;
  • Parodontitis (Zahnbettentzündung);
  • Generalisierte Parodontose (Zahnbetterkrankung).

Selbst Krebspatienten können mobilisiert werden, wenn sich ihre Erkrankung in Remission befindet. In der Region Poltawa wurde kürzlich ein Mann mit Krebsdiagnose wegen Wehrdienstvermeidung verurteilt und erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe. Diese verschärften Regelungen zeigen, dass medizinische Leiden im Zahnbereich längst nicht immer ein Ausschlusskriterium darstellen.

Hintergrund der verschärften Maßnahmen

Die neuen Vorgaben spiegeln den anhaltenden Personalbedarf der Streitkräfte im Krieg wider. Die Einbeziehung von Personen mit schweren dentalen Problemen ist ein Versuch, den Personalmangel zu verringern, während die Gesetzgebung sich an die fortwährenden Herausforderungen anpasst. Die präziseren Kriterien verdeutlichen, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung mit verschiedenen gesundheitlichen Einschränkungen potenziell dienstfähig sein könnte – ein sensibles Thema in der ukrainischen Gesellschaft.


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