Das Außenministerium startet das System 'e-Konsul': Welche neuen Möglichkeiten die Ukrainer erhalten werden.
Ukrainische Bürger im Ausland können öffentliche Dienstleistungen und konsularische Maßnahmen online erhalten
Am 20. Dezember verabschiedete das Kabinett der Minister von Ukraine eine vom Außenministerium entwickelte Verordnung 'Über die Umsetzung des experimentellen Projekts zur Erbringung öffentlicher Dienstleistungen und konsularischer Maßnahmen auf Antrag von Personen, die sich außerhalb der Ukraine befinden, über das Einheitliche staatliche Webportal elektronischer Dienstleistungen und/oder das Informations- und Kommunikationssystem 'e-Konsul'. Darüber informiert der Pressedienst des Außenministeriums.
Der Außenminister Andrij Sybyha erklärte, dass die neue Verordnung den ukrainischen Bürgern im Ausland folgende Möglichkeiten bieten wird:
- Ausstellung von ID-Karten mit Zusendung per Post (ein Besuch bei der Botschaft oder dem Konsulat zur Einreichung der Dokumente erforderlich);
- Ausstellung von Reisepässen bei einem Besuch zur Erfassung biometrischer Daten mit anschließender Zusendung per Post;
- Registrierung im Staatlichen Register der Steuerzahler über Botschaften und Konsulate;
- Umtausch des Führerscheins oder Erhalt desselben nach Verlust oder Diebstahl;
- Umfassende Dienstleistung zur Registrierung von Neugeborenen, die Folgendes umfasst:
- - staatliche Registrierung der Geburt eines Kindes (Ausstellung der Geburtsurkunde);
- Registrierung des Kindes als Bürger der Ukraine;
- Eintragung des Kindes in das Einheitsstaatliche demografische Register (Zuweisung einer UNZR);
- Registrierung des Kindes im Staatlichen Register der Steuerzahler.
Ab sofort können Anträge auf Dienstleistungen über das Portal oder die mobile Anwendung 'Diia' eingereicht werden.
Wir erinnern daran, dass sich derzeit 7,7 Millionen Bürger der Ukraine im Ausland befinden. Davon 5,3 Millionen in der EU.
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