Steuerreform für Kleinunternehmer: Neue Einheitssteuersätze ab Februar 2026.

Steuerreform für Kleinunternehmer: Neue Einheitssteuersätze ab Februar 2026
Steuerreform für Kleinunternehmer: Neue Einheitssteuersätze ab Februar 2026

Ab 2026 gelten neue Regeln für die Einheitssteuer

Nach Angaben von Novyny.live: Für deutsche Leser: In der Ukraine müssen selbstständige Einzelunternehmer (im Text als "FОП" bezeichnet), die nach einem vereinfachten Steuersystem arbeiten, ab Februar 2026 neue Sätze für ihre Pauschalsteuer zahlen. Die Höhe hängt von der jeweiligen Steuergruppe ab. Die Finanzbehörden behalten sich zudem vor, den vereinfachten Steuerstatus bei Verstößen zu widerrufen.

Die neuen Steuersätze im Detail

Ab Februar 2026 sehen die monatlichen Pauschalbeträge wie folgt aus:

  • Unternehmer der Gruppe 1 zahlen 10 % des damaligen Existenzminimums, also 332,80 UAH.
  • Für Gruppe 2 gilt ein Satz von 20 % des Mindestlohns. Da dieser zum 1. Januar 2026 auf 8.647 UAH steigt, ergibt sich ein Betrag von 1.729,40 UAH.
  • Unternehmer der Gruppe 3 müssen 5 % ihres Einkommens aus dem vierten Quartal 2025 abführen.

Fälligkeit und neue Einkommensgrenzen

Die Steuer für Februar 2026 ist am 19. bzw. 20. Februar fällig. Parallel werden auch die jährlichen Einkommensobergrenzen angehoben, bei deren Überschreitung man die Steuergruppe wechseln muss:

  • Für Gruppe 1 gilt ein Jahresumsatzlimit von 1.444.049 UAH (entspricht dem 167-fachen Mindestlohn).
  • Gruppe 2 darf maximal 7.211.598 UAH (834-facher Mindestlohn) umsetzen.
  • Für Gruppe 3 liegt die Grenze bei 10.091.049 UAH (1.167-facher Mindestlohn).

Konsequenzen für die Geschäftspraxis

Unternehmer im vereinfachten System dürfen Zahlungen weiterhin nur bar oder per Banküberweisung entgegennehmen. Die Einhaltung aller Vorschriften ist entscheidend, da bei Verstößen der Verlust des begünstigten Steuerstatus droht. Diese Reform erfordert eine frühzeitige Anpassung der finanziellen Planung und Geschäftsstrategie. Unternehmer sollten die gesetzlichen Neuerungen genau verfolgen, um unerwartete Steuernachzahlungen oder Sanktionen zu vermeiden.


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