Hinterbliebenenrente in der Ukraine: Anspruchsvoraussetzungen und Mindestbetrag.
Wer erhält eine Hinterbliebenenrente und wie hoch ist sie mindestens?
Nach Angaben von TSN.ua: In der Ukraine haben nicht erwerbsfähige Familienangehörige eines Verstorbenen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Die gesetzlichen Grundlagen hierfür finden sich im Artikel 30 des Gesetzes Nr. 1058. Zu den berechtigten Personen zählen insbesondere:
- Ehepartner, die das Rentenalter erreicht haben oder eine Behinderung besitzen,
- Eltern ab 60 Jahren oder mit einer anerkannten Behinderung,
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr oder behinderte Kinder ohne Altersbeschränkung.
Jeder dieser Hinterbliebenen erhält 50 Prozent der Rente, die dem Verstorbenen zugestanden hätte. Die ukrainische Hinterbliebenenrente bewegt sich generell zwischen 30 und 70 Prozent der Bezugsgröße, unterliegt jedoch einer gesetzlichen Untergrenze: Sie darf nicht niedriger sein als das Doppelte des offiziellen Existenzminimums. Für das Jahr 2026 liegt der festgelegte Mindestbedarf für nicht erwerbsfähige Personen bei 2.595 Hrywnja. Somit ergibt sich ein garantiertes Mindesteinkommen von 5.190 Hrywnja.
Eine weitere finanzielle Verbesserung ist bereits geplant: Ab dem 1. März 2026 werden die Renten um 11,5 Prozent indexiert. Diese Anpassung soll die wirtschaftliche Lage der betroffenen Familien spürbar verbessern und ihnen in einer schwierigen Lebensphase zusätzlichen Halt geben.
Diese Regelungen sind für viele ukrainische Haushalte von großer Bedeutung, die durch den Verlust des Hauptverdieners in eine Notlage geraten sind. Die gesetzlichen Maßnahmen zur Rentenhöhe und deren regelmäßiger Anpassung zielen darauf ab, vulnerable Bevölkerungsgruppen besser abzusichern.
Die angekündigte Indexierung bietet den Hinterbliebenen eine verlässliche Perspektive für ihre künftige Finanzplanung. Dies unterstreicht den Stellenwert der sozialen Absicherung innerhalb der ukrainischen Staatspolitik.
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