«Hochzeits-Hürde» für «Der Bachelor»-Siegerin Inna Belen: Standesamt verweigert Trauung.

«Hochzeits-Hürde» für «Der Bachelor»-Siegerin Inna Belen: Standesamt verweigert Trauung
«Hochzeits-Hürde» für «Der Bachelor»-Siegerin Inna Belen: Standesamt verweigert Trauung

Warum Inna Belen und Ivan nicht heiraten durften

Nach Angaben von TSN.ua: Die Gewinnerin der 13. Staffel «Der Bachelor», Inna Belen, musste einen Rückschlag hinnehmen: Ihr geplanter Hochzeitstermin mit Verlobtem Ivan am 2. Februar 2026 scheiterte an bürokratischen Hürden. Das Standesamt verweigerte die Eheschließung aufgrund von Problemen mit ihren Dokumenten.

Der Grund liegt in Innas früherer Ehe, die im Ausland geschlossen und geschieden wurde. Ihre Scheidung wurde in Deutschland vollzogen, doch die ukrainischen Behörden erkannten die Papiere nicht an. Wie Inna erklärte, fehlte der erforderliche Apostille-Stempel zur Beglaubigung ihrer ausländischen Scheidungsurkunde. Solche Formalitäten sind bei internationalen Dokumenten oft entscheidend.

Die Verlobten hatten eine 200 Kilometer lange Anreise nach Natalino in der Region Charkiw auf sich genommen, wo die Trauung stattfinden sollte. Inna schilderte ihre Enttäuschung mit den Worten:

«Heute wollten wir eigentlich mit der Frage beginnen: 'Wisst ihr, welches Datum heute ist?'»
Zusätzlich erschwert wurde die Situation, weil die Behörden montags geschlossen sind.

Eine bürokratische Lektion für alle Paare

Trotz der gescheiterten Planung betonte Inna, dass das Datum für sie nun zweitrangig sei. Das Wichtigste sei, mit ihrem Partner zusammen zu sein. Sie sagte:

«Das Datum ist jetzt nicht mehr wichtig, denn das Entscheidende ist, dass sie an der Seite ihres Menschen ist»
.

Der Vorfall zeigt, wie komplex die Heirat werden kann, wenn frühere Ehen im Ausland geschlossen wurden. Fehlende Apostille oder Übersetzungen können die Trauung leicht verhindern. Dieser Fall ist eine wichtige Erinnerung für alle Paare mit internationalem Hintergrund, rechtzeitig die notwendigen Schritte für eine vollständige Dokumentenlegalisierung zu prüfen.


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