FSU klärt die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für 60-Jährige ohne Rente.

FSU klärt die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für 60-Jährige ohne Rente
FSU klärt die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen für 60-Jährige ohne Rente

Die Bedingungen für die Gewährung von Zuschüssen an Personen, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht über ausreichende Rentenansprüche verfügen, hat der ukrainische Rentenfonds erläutert.

Gemäß der Antwort des Fonds kann einem Menschen, der 60 Jahre alt ist und nicht über die erforderlichen 31-jährigen Versicherungszeiten für die Altersrente verfügt, ein Wohnzuschuss gewährt werden. Dies ist unter folgenden Bedingungen möglich:

  1. Vorhandensein einer Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren.
  2. Erhalt staatlicher Sozialhilfe für einkommensschwache Familien für mindestens einen Monat während des Zeitraums, der bei der Gewährung des Zuschusses berücksichtigt wird.

Diese Hilfe wird von den Organen des sozialen Schutzes der Bevölkerung gewährt.

Der Fonds bezieht sich auf Unterabsatz 3 des Artikels 14 der Verordnung der Regierung der Ukraine vom 21.10.1995 Nr. 848 "Über die Vereinfachung der Gewährung von Subventionen an die Bevölkerung zur Erstattung von Ausgaben für Wohn- und kommunale Dienstleistungen, den Kauf von Flüssiggas sowie fester und flüssiger Hausbrandkraftstoffe".

Der Rentenfonds hat auch neue Regeln für die Gewährung von Zuschüssen für Bewohner von Mehrfamilienhäusern festgelegt.


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