Die Steuerbehörde überprüft Online-Geschäfte: Wofür können Unternehmer bestraft werden.

Die Steuerbehörde überprüft Online-Geschäfte: Wofür können Unternehmer bestraft werden
Die Steuerbehörde überprüft Online-Geschäfte: Wofür können Unternehmer bestraft werden

Die Steuerbehörde überprüft Online-Geschäfte

Seit Anfang November 2024 hat die Steuerbehörde etwa 50 Kontrollprüfungen durchgeführt und zahlreiche Verstöße im Bereich der Nutzung von Registrierkassen (RRO) festgestellt. Besonders Augenmerk wird auf die Überwachung von Internetplattformen gelegt, auf denen Waren verkauft werden. Während der Überprüfungen wurden Fälle von Verkauf hochwertiger Technik und Elektronik ohne Verwendung von RRO und ohne Buchführung der Warenbestände festgestellt.

Seit Anfang November 2024 hat die Steuerbehörde etwa 50 Kontrollprüfungen durchgeführt, die zahlreiche Verstöße im Bereich der Nutzung von RRO festgestellt haben. Während der Überprüfungen wurden Fälle festgestellt, in denen hochwertige Technik und Elektronik ohne ordnungsgemäße Anwendung von RRO und ohne Buchführung der Warenbestände verkauft wurden.

Bußgelder bei Verstößen gegen die Kassendisziplin

Seit dem 1. Oktober 2023 wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Kassendisziplin wieder eingeführt. Für den ersten Verstoß beträgt das Bußgeld 100% des Wertes der verkauften Waren oder Dienstleistungen, für den wiederholten Verstoß - 150%. Für Unternehmer, die Einzelunternehmer sind und keine Mehrwertsteuerpflichtigen sind, gelten bis zum 31. Juli 2025 ermäßigte Bedingungen. Ihre Bußgelder betragen 25% des Warenwertes für den ersten Verstoß und 50% für den wiederholten. Der Verkauf von Suchtmitteln, technisch komplexen Haushaltsgeräten, medizinischen Produkten und Schmuck unterliegt nicht diesen Erleichterungen.

Seit dem 1. Oktober 2023 wurden die Bußgelder bei Verstößen gegen die Kassendisziplin wieder eingeführt. Für den ersten Verstoß beträgt das Bußgeld 100% des Wertes der verkauften Waren oder Dienstleistungen, für den wiederholten - 150%. Für Unternehmer, die Einzelunternehmer sind und keine Mehrwertsteuerpflichtigen sind, gelten bis zum 31. Juli 2025 ermäßigte Bedingungen.

Ergebnisse der Prüfungen

Bereits wurden Bußgelder in Höhe von insgesamt 1,4 Millionen Hrywnja verhängt.


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