Polen wird die Ein- und Ausreiseregeln für Ukrainer ändern: Auf was man sich vorbereiten sollte.


Die polnische Regierung hat einen Gesetzentwurf zur Integration in das Ein- und Ausreisesystem (EES) verabschiedet, der vom Ministerium für Inneres und Verwaltung ausgearbeitet wurde. Dieses Gesetz zielt darauf ab, das polnische Recht mit den Normen der Europäischen Union in Bezug auf die Grenzüberquerung von Drittstaatsangehörigen des Schengen-Raums zu harmonisieren.
Laut inPoland gilt das EES-System für alle Drittstaatsangehörigen, die ein Recht auf Kurzaufenthalt (bis zu 90 Tage während eines Zeitraums von 180 Tagen) haben, und zielt darauf ab, die Sicherheit der Bürger der EU zu erhöhen und den Grenzkontrollprozess zu optimieren. Dieses System wird auf alle Ausländer außerhalb der EU angewandt, unabhängig davon, ob sie die Grenze im Visumverfahren überqueren oder den visumfreien Kurzaufenthaltsmodus nutzen.
Die Neuerung sieht die Schaffung einer einzigen Datenbank über die Ein- und Ausreise von Drittstaatsangehörigen vor, einschließlich Informationen über mögliche Einreiseverweigerungen. Dieses System wird automatisch die erlaubte Aufenthaltsdauer des Ausländers im Schengen-Raum berechnen, was die Überwachung der Einhaltung der Aufenthaltsregeln erheblich vereinfachen wird.
Eine Änderung für Reisende wird das Fehlen traditioneller Grenzstempel beim Grenzübertritt sein. Der Zugriff auf die EES-Daten wird Schlüsselbehörden und befugten Personen wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Wojewodschaften, Grenzschutz, Leiter des Ausländeramtes, Polizei und Nationale Steuerverwaltung gewährt. Dies wird einen umfassenden Ansatz für das Management von Migrationsprozessen sicherstellen und die Effizienz der Überwachung der Einhaltung der Aufenthaltsregeln durch Ausländer erhöhen.
Interessanterweise wird dieses System in allen EU-Ländern eingesetzt und wird voraussichtlich am 10. November dieses Jahres in Betrieb gehen.
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