Rechte der Wehrpflichtigen: Welche Informationen müssen nicht an die TCK weitergegeben werden.

Rechte der Wehrpflichtigen: Welche Informationen müssen nicht an die TCK weitergegeben werden
Rechte der Wehrpflichtigen: Welche Informationen müssen nicht an die TCK weitergegeben werden

Im Zusammenhang mit der fortlaufenden Mobilisierung in der Ukraine stellt sich die Frage nach der Vertraulichkeit im Gespräch mit den territorialen Rekrutierungszentren.

Die Anwältin Olena Andrejeva behauptet, dass Bürger das Recht auf Privatsphäre in dieser Frage haben.

Sie weist darauf hin, dass Wehrpflichtige keine Informationen über Dritte und ihr Privatleben preisgeben dürfen. Ihre grundlegenden personenbezogenen Daten müssen jedoch aktualisiert werden.

'Informationen über persönliche Daten, Familienstand und Arbeitsplatz müssen den Mitarbeitern der territorialen Rekrutierungszentren mitgeteilt werden, um die Daten zu aktualisieren oder zu ändern', erzählt Andrejeva.

Die Juristin betont auch die Bedeutung der Wahrung der Vertraulichkeit in Fällen, in denen Bekannte in den Zentren arbeiten. Sie hebt hervor, dass die Mitarbeiter persönliche Kenntnisse über die Person und dienstliche Informationen klar voneinander abgrenzen müssen.

Die Anwältin betont, dass Informationen über das persönliche und Familienleben einer bestimmten Person ohne deren Zustimmung nicht offengelegt werden dürfen.

Es ist zu beachten, dass die Tätigkeit der territorialen Rekrutierungszentren durch das Gesetz der Ukraine 'Über den Schutz personenbezogener Daten' geregelt wird, das die Einwilligung der betreffenden Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten vorsieht.

Außerdem wird den Ukrainern erklärt, wer das Recht hat, militärische Dokumente zu überprüfen und welche Folgen diejenigen erwarten, die sich weigern, eine Vorladung anzunehmen.


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