Gericht kippt Einberufung eines Mannes mit Schizophrenie – was das Urteil bedeutet.

Gericht kippt Einberufung eines Mannes mit Schizophrenie – was das Urteil bedeutet
Gericht kippt Einberufung eines Mannes mit Schizophrenie – was das Urteil bedeutet

Mobilisierung für unrechtmäßig erklärt

Nach Angaben von Novyny.live: Ein Gericht in Ternopil hat die Einberufung eines Mannes mit chronischer paranoider Schizophrenie für rechtswidrig erklärt. Der Betroffene war bereits als geschäftsunfähig eingestuft worden. Im September 2025 hatten Mitarbeiter des territorialen Rekrutierungszentrums (TZK) den Mann trotz seines Status als geschäftsunfähige Person eingezogen. Aufgrund seiner Erkrankung besitzt er eine dauerhafte Invalidität der Gruppe II, was bei Menschenrechtsaktivisten für Empörung sorgte und letztlich zu einer Klage führte.

Urteil und seine Folgen

Bereits am 22. Mai 2024 hatte das Rajongericht Kosowa den Mann offiziell für geschäftsunfähig erklärt. Im Rahmen des Verfahrens hob das Gericht nun die Entscheidung der militärärztlichen Kommission (MÄK) auf, die den Mann als diensttauglich eingestuft hatte. Mit seinem Beschluss verpflichtete das Gericht die zuständige Militäreinheit, den Mann aus den Personalbestandslisten zu streichen und erkannte die Einberufung damit als unrechtmäßig an.

  • Die Gerichtskosten in diesem Fall belaufen sich auf rund 1.000 Griwna.
  • Gegen das Urteil kann innerhalb von 30 Tagen Berufung eingelegt werden.

Der Fall verdeutlicht, wie wichtig die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen und geschäftsunfähigen Personen bei Mobilisierungs- und Wehrerfassungsprozessen ist. Er zeigt auch, dass Behörden stärker auf den rechtlichen Status Betroffener achten müssen.

Diese Gerichtsentscheidung stellt einen wichtigen Präzedenzfall im Bereich des Schutzes der Rechte von Menschen mit Behinderungen in der Ukraine dar.

Sie unterstreicht die Notwendigkeit einer sorgfältigen Anwendung der Gesetze im Mobilisierungsbereich sowie die Bedeutung des Sozialschutzes für jene, die aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht eigenständig Entscheidungen treffen können. Das Urteil könnte zudem die künftige Praxis der territorialen Rekrutierungszentren und militärärztlichen Kommissionen beeinflussen und sie zu größerer Vorsicht bei der Beurteilung der Diensttauglichkeit bewegen.


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