Die Tragödie vom 2. Mai 2014: Der Europäische Gerichtshof nennt die Schuldigen.
Der Europäische Gerichtshof fällte ein Urteil zu den Ereignissen in Odessa am 2. Mai 2014
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte traf eine Entscheidung über Klagen hinsichtlich der Untätigkeit der Ukraine während der Zusammenstöße zwischen prorussischen und proukrainischen Aktivisten in Odessa im Jahr 2014. Das Gericht stellte fest, dass russische Propaganda weitgehend zu den Ereignissen beigetragen hatte, merkte jedoch an, dass die Ukraine auch ihre Pflichten verletzt hatte und Entschädigungen zahlen müsse. Die Kläger, die ihre Angehörigen verloren hatten und unter den Folgen des Konflikts litten, erhoben Vorwürfe gegen die Ukraine wegen ihrer Untätigkeit. Das Gericht warf der ukrainischen Regierung und den Strafverfolgungsbehörden auch unzureichenden Schutz der Bürger und Ignorierung von Informationen über mögliche Unruhen vor. Die Ukraine muss den Angehörigen der Verstorbenen und den Verletzten Entschädigungen zahlen.
Die Ereignisse in Odessa begannen nach der brutalen Räumung einer friedlichen Protestaktion gegen die Morde an Teilnehmern der Revolution der Würde in Kiew. Die Demonstranten wurden von prorussischen Kräften angegriffen, was zu Auseinandersetzungen und Todesopfern führte. Danach wurde in Odessa eine Selbstverteidigung organisiert, die durch den Kampf gegen prorussische Aktivisten und das Feuer im Gewerkschaftshaus die Situation beruhigte.
Lesen Sie auch
- Über 500 Millionen Griwna Schaden: Russischer Angriff auf das Höhlenkloster Kiew – Wiederaufbau dauert zwei Jahre
- Zehn Verletzte bei russischem Angriff auf Logistikzentrum in Saporischschja
- Knifflige Vorfahrtsfrage: Wer darf als Erster über die Kreuzung?
- Tödlicher Beschuss in der Region Dnipro: Zwei Tote und acht Verletzte bei russischen Angriffen
- Drohnenangriff auf Saporischschja: Drei Verletzte am 19. Juni
- Schwerer Schlag gegen das Höhlenkloster Kiew: Schäden von über 500 Millionen Griwna – Restaurierung soll zwei Jahre dauern

