Das Verteidigungsministerium erläuterte den Algorithmus zur Fernöffnung von Konten für Familienangehörige ausländischer Militärangehöriger.
Die Abteilung für soziale Sicherheit des Verteidigungsministeriums der Ukraine hat einen Algorithmus zur Fernöffnung von Konten für Familienangehörige ausländischer Militärangehöriger entwickelt. Dieser Algorithmus betrifft diejenigen, die zusammen mit den ukrainischen Soldaten gegen die russischen Aggressoren gekämpft haben, aber gestorben (verstorben), vermisst oder gefangengenommen wurden.
Laut Informationen des Generalstabs der ukrainischen Streitkräfte umfasst der Algorithmus einen schrittweisen Aktionsplan für Familienangehörige ausländischer Militärangehöriger hinsichtlich der Erlangung von finanzieller Unterstützung und anderen Zahlungen.
Um alle Zahlungen zu erhalten, müssen die Antragsteller die Botschaft der Ukraine in ihrem Wohnsitzland aufsuchen und entsprechende Dokumente einreichen.
Der Algorithmus beinhaltet:
1. Das Erscheinen von Familienangehörigen ausländischer Militärangehöriger, die gestorben sind, vermisst oder gefangen genommen wurden, in der Botschaft der Ukraine am Wohnort zur Feststellung der Identität und Handlungsfähigkeit;
2. Eine Vollmacht für ihren Vertreter in der Ukraine aus der Gruppe der Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft (Anwalt, Vertreter) zur Einreichung eines Dokumentensatzes im territorialen Zentrum für Rüstungs- und Sozialhilfe ausstellen;
3. Eine Vollmacht für ihren Vertreter in der Ukraine aus der Gruppe der Personen mit ukrainischer Staatsbürgerschaft (Anwalt, Vertreter) zur Eröffnung eines Kontos bei einer Bank des Staatssektors der Ukraine. Diese Vollmacht ist erforderlich, um das Konto zu eröffnen und Bankgeschäfte nach Eingang des Geldes auf das Konto abzuwickeln;
4. Einen Dokumentensatz erstellen, der Folgendes enthält: - Antrag auf Erhalt einer finanziellen Unterstützung in ukrainischer Sprache (Muster wird bereitgestellt) (im Todesfall); - Beerdigungshilfe (im Todesfall); - beglaubigte Kopie der Todesurkunde des Militärangehörigen, die in der Militäreinheit beglaubigt wurde (im Todesfall); - beglaubigte Kopien von Dokumenten, die die Verwandtschaft mit dem Militärangehörigen gemäß Artikel 16 des Gesetzes der Ukraine 'Über den sozialen und rechtlichen Schutz der Militärangehörigen und ihrer Familienmitglieder' bestätigen: a) für Ehegatten - Heiratsurkunde; b) für Kinder - Geburtsurkunde; c) für Eltern - Geburtsurkunde des Militärangehörigen; d) für unterhaltsberechtigte Personen - Dokument, das den Unterhalt begründet; - Kopien von Identitätsdokumenten des Familienmitglieds; - Kopien von Dokumenten, die die Registrierung im Staatsregister der Steuerzahler bestätigen (für die Steuerberichterstattung); - Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten in ukrainischer Sprache (Muster wird bereitgestellt); - weitere Dokumente nach Bedarf;
5. Versand der beglaubigten und ausgefüllten Dokumente einschließlich der Vollmachten an den Vertreter in der Ukraine;
6. Der Vertreter in der Ukraine eröffnet ein Konto bei einer Bank des Staatssektors mit Hilfe der entsprechenden Vollmacht;
7. Der Vertreter erscheint im territorialen Zentrum für Rüstungs- und Sozialhilfe (nach seiner Wahl) oder in der Militäreinheit und reicht die oben genannten Dokumente ein.
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