In Deutschland wurde eine umfassende Überprüfung des Flüchtlingsstatus angekündigt: Was droht den Ukrainern.

In Deutschland wurde eine umfassende Überprüfung des Flüchtlingsstatus angekündigt: Was droht den Ukrainern
In Deutschland wurde eine umfassende Überprüfung des Flüchtlingsstatus angekündigt: Was droht den Ukrainern

Deutschland wird den Flüchtlingsstatus überprüfen

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland könnte das Verfahren zur Überprüfung des Flüchtlingsstatus einleiten, das als Widerrufsverfahren bezeichnet wird. Es ist zu beachten, dass dies den Flüchtlingsstatus betrifft und nicht den vorübergehenden Schutz, von dem die meisten Ukrainer in Deutschland Gebrauch machen, berichtet NV.

'Der Status einer Person, der Asyl gewährt wurde, kann annulliert werden, wenn die Gründe, aus denen ihr Flüchtlingsstatus gewährt wurde, nicht mehr zutreffen. Zum Beispiel, wenn sich die Umstände im Heimatland des Flüchtlings verbessert haben oder wenn sich die persönliche Situation geändert hat', heißt es im deutschen Gesetz.

BAMF führt planmäßige Überprüfungen des Bedarfs an Schutzstatus mindestens alle drei Jahre nach Erhalt eines solchen Status durch. Es kann auch zu unplanmäßigen Überprüfungen kommen, wenn sich die Situation im Heimatland der Person erheblich verbessert hat oder sich die persönlichen Umstände ändern, wie etwa bei Reisen in die Heimat, Erreichen der Volljährigkeit, Änderung des Gesundheitszustands oder der religiösen Überzeugungen.

Wenn das Überprüfungsverfahren beginnt, wird BAMF eine entsprechende Mitteilung per Post senden und kann die Vorlage von Dokumenten, medizinischen Gutachten, Fingerabdrücken oder die persönliche Anwesenheit bei Anhörungen verlangen. Bei Weigerung zur Zusammenarbeit kann eine Geldstrafe verhängt werden, und die Entscheidung über den Status wird ohne Beteiligung des Flüchtlings getroffen.

Wenn der Status annulliert wird, hat die Person das Recht, diese Entscheidung innerhalb von zwei Wochen vor dem Verwaltungsgericht anzufechten. Experten raten, sich sofort an einen Anwalt oder einen Rechtsexperten zu wenden, sobald eine Mitteilung über den Beginn des Überprüfungsverfahrens erhalten wird.

'Man kann selbst beim Migrationsamt alle Informationen anfragen, die über einen gesammelt wurden - das nennt sich Akteneinsicht beantragen. Dies ermöglicht es Ihnen zu erfahren, welche Informationen die Behörde verfügt', raten Fachleute für Migrationsrecht.

Früher zeigte Eurostat die Länder mit der größten Anzahl ukrainischer Flüchtlinge.


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