Drei Jahre Haft für Mobilisierungsflüchtling in der Region Poltawa.
Verweigerung der Einberufung zum Wehrdienst
Nach Angaben von Novyny.live: Am 23. Februar wurde ein Fall von Wehrdienstverweigerung während der Mobilmachung bekannt. Ein Bewohner der Stadt Hadiach hatte sich am 2. Juli 2024 einer militärärztlichen Untersuchung unterzogen und wurde für diensttauglich befunden. Zugleich erhielt er eine Vorladung, der er am 15. Juli im zuständigen Territorialen Rekrutierungs- und Sozialzentrum (TRSZ) Folge leisten sollte. Der Mann kam dieser Aufforderung jedoch nicht nach.
Vor Gericht gestand der Angeklagte seine Schuld ein. Er führte an, an der Errichtung von Befestigungsanlagen mitgewirkt zu haben. Zudem habe er freiwillig 70.000 Hrywnja (etwa 1.700 Euro) an die ukrainischen Streitkräfte gespendet. Der Familienvater zweier minderjähriger Kinder verwies auf diese persönlichen Umstände.
Urteil mit Bewährungsauflage
Das Gericht verurteilte den Mann zu drei Jahren Freiheitsentzug. Die Strafe wurde jedoch zur Bewährung ausgesetzt; er muss sich für ein Jahr auf Bewährung bewähren. Trotz dieser milderen Form der Bestrafung erklärte die regionale Wehrersatzbehörde, dass das Urteil keinen Aufschub der Einberufung bedeute. Der Verurteilte bleibt weiterhin wehrpflichtig und kann erneut einberufen werden.
Der Fall verdeutlicht die strikte Handhabung der Wehrpflicht in der Ukraine während des Kriegsrechts. Die Entscheidung zeigt, dass selbst mildernde Umstände wie freiwillige Hilfsleistungen oder familiäre Verpflichtungen eine strafrechtliche Verfolgung bei Dienstverweigerung nicht automatisch abwenden. Die ukrainische Justiz setzt damit ein Zeichen für die Verbindlichkeit der Mobilisierungsmaßnahmen.
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