Die Ukraine passt ihr Rentensystem an die EU-Standards und die Anforderungen des IWF an.
Die Ukraine plant, bis Juli 2025 mit der Reform des Rentensystems gemäß dem Memorandum, das mit dem Internationalen Währungsfonds abgeschlossen wurde, zu beginnen. Diese Initiative kam nach dem Erhalt einer Tranche vom IWF zu Beginn des Jahres.
Das Hauptziel der Rentenreform ist die Schaffung eines stabilen Systems, das der europäischen Gesetzgebung entspricht. Im Rahmen der Reform ist eine Vereinfachung des komplizierten Systems, eine Reduzierung spezieller Rentenmechanismen und eine Verringerung legislativ bedingter Risiken vorgesehen.
Es wird geplant, dass die Regierung bis Ende März 2025 Änderungen der Gesetzgebung verabschiedet, die sofort in Kraft treten und Änderungen des Rentensystems durch andere Gesetze verbieten. Der Hauptaspekt der Reform wird die Konsolidierung der Gesetze und die Ersetzung verschiedener sektorspezifischer Vorschriften durch ein einheitliches Gesetz sein.
Mit Unterstützung der Weltbank arbeitet die Regierung an der Verbesserung der Unterstützungsmechanismen für schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen und der Einführung einer zweiten Stufe des Rentensystems. Die Ukraine hat sich auch verpflichtet, keine neuen speziellen Renten und Vergünstigungen einzuführen sowie das im Gesetz festgelegte Rentenalter nicht zu senken.
Der Rentenfonds der Ukraine
Die Ukraine plant auch, die Höhe der zusätzlichen Zahlungen für bestimmte Kategorien von Rentnern zu begrenzen und einen einheitlichen Ansatz zur jährlichen Erhöhung aller Renten durch Indizierungsmechanismen vorzuschlagen. Besonderes Augenmerk wird auf die Verbesserung der Zielgenauigkeit der sozialen Hilfe und die Verhinderung von Missbrauch bei der Gewährung von Zuschlägen zu den Renten gelegt.
Die Umsetzung der Änderungen wird von einer Analyse der fiskalischen und schuldenmäßigen Stabilität begleitet, sowie von der Feststellung der notwendigen Ressourcen für Änderungen im Budget des Rentenfonds der Ukraine.
Zuvor hatte das Kabinett der Ukraine Änderungen an der Regelung zur Gewährung und Auszahlung von Renten und finanzieller Hilfe an Militärangehörige vorgenommen.
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