Ukrainern wurde erklärt, ob sie persönlich zum TSK gehen müssen, um eine Aufschub zu beantragen.

Ukrainern wurde erklärt, ob sie persönlich zum TSK gehen müssen, um eine Aufschub zu beantragen
Ukrainern wurde erklärt, ob sie persönlich zum TSK gehen müssen, um eine Aufschub zu beantragen

Der Anwalt Vladimir Romanchuk widerlegte die Behauptung des Vertreters des Poltava TSK und des Militärregistrierungs- und Einberufungsbeamten Roman Istomin, dass eine persönliche Anwesenheit erforderlich sei, um einen Aufschub vor der Mobilmachung zu erhalten.

Dies sagte er in einem Kommentar gegenüber dem DT.UA-Portal.

Wie Romanchuk sagte, erfordert der Beschluss Nr. 560, auf den sich Istomin bezog, nicht die obligatorische persönliche Anwesenheit im Militärkommissariat.

"Die Norm sieht die Einreichung eines Antrags ohne jegliche Anforderungen an die Einreichung über die Ankunft im TSK und im Militärregistrierungs- und Einberufungsbüro vor", erklärte der Anwalt.

Mobilisierung in der Ukraine

Er hob hervor, dass gemäß den Punkten 58-60 der Entscheidung Wehrpflichtige einen Antrag auf Aufschub stellen können, indem sie entsprechende Dokumente vorlegen. Darüber hinaus können Aufschubanträge mithilfe des Einheitlichen staatlichen Registers von Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten auf der Grundlage von Daten anderer staatlicher Register bearbeitet werden.

Romanchuk betonte, dass die Kommission das Recht hat, zusätzliche Informationen von staatlichen Behörden anzufordern, und dieser Prozess erfordert keine persönliche Anwesenheit des Antragstellers im TSK.

"Die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 560 verpflichten in keiner Weise zur persönlichen Anreise in die Räumlichkeiten des TSK und des Militärregistrierungs- und Einberufungsbüros und verbieten nicht die Übermittlung entsprechender Erklärungen per Post", sagte der Anwalt und fügte hinzu, dass diese Position wiederholt von ukrainischen Gerichten bestätigt wurde.

In der Region Ternopil wurde ein Mitarbeiter des TSK festgenommen / Foto: Getty Images

Romanchuk wies auch darauf hin, dass Studenten, Doktoranden und Doktoranden, die sich im Ausland befinden, ihre Daten über das Register aktualisieren oder Dokumente per Post ohne persönliche Anwesenheit senden können. Der Anwalt warnte jedoch davor, dass die Einreichung von Anträgen über Verwandte, Anwälte oder ohne die persönliche Unterschrift des Antragstellers gesetzlich nicht vorgesehen ist und solche Anträge abgelehnt werden.

Zuvor wurde berichtet, dass drei Kategorien von Ukrainern eine Mobilmachungsfrist im Reserv+ erhalten können.


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