In der Ukraine werden die Aufschübe der Mobilisierung annulliert: nur noch drei Monate bleiben.

In der Ukraine werden die Aufschübe der Mobilisierung annulliert: nur noch drei Monate bleiben
In der Ukraine werden die Aufschübe der Mobilisierung annulliert: nur noch drei Monate bleiben

Die ukrainische Regierung hat wichtige Änderungen beim Verfahren der Reservierung von Wehrpflichtigen während der Mobilisierung und im Kriegsfall beschlossen.

Gemäß der neuen Verordnung bleiben alle zuvor gewährten Aufschübe, sowohl über das Ministerium für Wirtschaft als auch über das 'Diya'-Portal, bis zum Ende der festgelegten Frist, jedoch nicht länger als bis zum 28. Februar 2025, gültig.

Im Dokument sind die Gründe für die Annullierung der Aufschübe festgelegt. Dazu gehören Fälle wie das Auslaufen der Gültigkeit, die Entlassung eines Mitarbeiters, die Liquidation des Unternehmens, die vorübergehende Aussetzung des Arbeitsvertrags und der Entzug des Status eines kritischen Unternehmens.

Die Verordnung legt neue Anforderungen für Arbeitgeber fest. Kritisch wichtige Unternehmen sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden die Rentenversicherung über alle personalbezogenen Änderungen zu informieren, einschließlich Einstellungen, Versetzungen, Entlassungen oder Wiederanstellungen von Mitarbeitern. Dies erfolgt über das elektronische Portal der Rentenversicherung mit qualifizierter elektronischer Signatur.

Eine wichtige Neuerung ist die Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Entscheidungen zur Anerkennung von Unternehmen als kritisch wichtig. Für Organisationen, deren Status vor dem 30. November 2024 abläuft, wird er automatisch bis zum 31. Dezember 2024 verlängert.

Das Ministerium für digitale Transformation, das Ministerium für Verteidigung und das Ministerium für Justiz wurden beauftragt, innerhalb eines Monats eine elektronische Interaktion zwischen den staatlichen Registern zur Ausstellung der Reservierung in elektronischer Form sicherzustellen. Ebenso wird die technische Möglichkeit zur Einreichung von Dokumenten über das Portal für elektronische Dienstleistungen vorgesehen.

Die meisten Bestimmungen der Verordnung treten am 1. Dezember 2024 in Kraft, einige Punkte, insbesondere hinsichtlich der Laufzeiten der Aufschübe, werden jedoch am Tag der Veröffentlichung des Dokuments wirksam.


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