Auszahlungen des VPL ab dem 1. Oktober: Wer muss einen neuen Antrag auf Geldleistungen stellen?.
Die Zahlungen für die anfälligsten Binnenvertriebenen werden automatisch verlängert
Im Oktober 2024 werden die Zahlungen für die anfälligsten Kategorien von Binnenvertriebenen automatisch verlängert, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Andere Umsiedler müssen sich an die Sozialbehörden wenden, um Hilfe zu verlängern oder zu beantragen.
Für Umsiedler, die zu den anfälligsten Kategorien gehören, werden die Zahlungen automatisch verlängert, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss. Zu diesen Kategorien gehören:
- Rentner mit einer Rente von nicht mehr als 9.444 Griwna;
- Personen mit einer Behinderung der I. oder II. Gruppe, Kinder mit Behinderungen unter 18 Jahren sowie schwer kranke Kinder;
- Waisen- und elternlose Kinder bis 23 Jahre, Pflegeeltern und Adoptiveltern.
Die Zahlungen für diese Gruppen werden unverändert fortgesetzt: 3000 Griwna für Behinderte und Kinder, 2000 Griwna für andere Kategorien. Die Mittel werden am 15. und 28. jeden Monats überwiesen.
Andere Kategorien von VRP müssen einen Antrag auf Verlängerung oder Beantragung von Hilfe stellen. Dies betrifft Gruppen wie:
- Familien mit Kindern unter 14 Jahren, die in Kampfgebieten oder in bedingt sicheren Regionen leben, in denen Kinder keine Möglichkeit haben, offline zu lernen;
- Familien, in denen eines der Mitglieder sich um eine behinderte Person oder ein schwer krankes Kind kümmert;
- Minderjährige unter 14 Jahre, die ohne Eltern angekommen sind (auf Antrag einer Person mit Verwandtschaftsbeziehungen);
- Schwangere Frauen ab der 30. Schwangerschaftswoche.
Es ist wichtig zu beachten, dass im August 2024 ein sechsmonatiger Zeitraum für viele VRP-Zahlungen abgeschlossen wurde. Das bedeutet, dass einige Umsiedler die finanzielle Unterstützung verloren haben und nun die Sozialbehörden kontaktieren müssen, um einen Antrag auf Verlängerung der Hilfe zu stellen.
Neben den Hauptkategorien besteht auch die Möglichkeit, Zahlungen für Umsiedler zu verlängern, die das Alter von 60 Jahren erreicht haben, aber keinen Anspruch auf Rente haben. Vorausgesetzt, ihr durchschnittliches monatliches Einkommen pro Person nicht mehr als 9.444 Griwna beträgt, können solche Personen Hilfe beantragen, unabhängig von ihrem Umzugsdatum.
Wenn die automatische Verlängerung der Zahlungen aus technischen Gründen nicht erfolgt ist, können sich Umsiedler an das Zentrum für die Erbringung von Verwaltungsdiensten (CNAP) wenden. Es ist auch möglich, sich an lokale Sozialbehörden zu wenden, um das Problem zu lösen.
Beim Erhalt von Hilfe sollten VRP darüber informiert sein, dass der Staat in einigen Fällen eine Rückzahlung der Mittel verlangen kann. Dies gilt für Situationen, in denen die erhaltene Hilfe nicht zweckgemäß verwendet wird oder wenn festgestellt wird, dass der Antragsteller das Recht auf Zahlungen verloren hat, sie aber weiterhin erhalten hat.
Quelle: OBOZ.UA
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