Schutz der Wälder: Die Regierung verpflichtet spezialisierte Unternehmen, 30% des Gewinns abzuführen.
Ab dem 1. Januar 2025 sind staatliche Forstunternehmen verpflichtet, 50% ihres Nettogewinns an den Staatshaushalt abzuführen. Dabei müssen 30% dieses Gewinns für Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederaufforstung der Wälder verwendet werden, berichtet Ukrinform.
Diese Anforderung gilt für staatliche spezialisierte Unternehmen, Forstwirtschafts- und Forstsicherungseinrichtungen, die unter der Verwaltung der staatlichen Agentur für forstwirtschaftliche Ressourcen stehen. Sie sind verpflichtet, 50% ihres Nettogewinns an den Staatshaushalt abzuführen.
Darüber hinaus müssen 30% des Nettogewinns des Unternehmens für den Erwerb von Anlagevermögen zum Schutz, zur Erhaltung, Nutzung und Wiederaufforstung der Wälder verwendet werden. Die Verwendung dieser Mittel wird durch eine jährliche staatliche Finanzprüfung überprüft.
Diese Entscheidung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2027.
Lesen Sie auch
- Kiew warnt: Russland plant neuen massiven Angriff – Selenskyj ruft zur Vorsicht auf
- Irland übernimmt EU-Ratsvorsitz: Welche Folgen das für die Ukraine hat
- Nur durch militärischen Druck: Kiews oberster Desinformationsbekämpfer sieht keinen anderen Weg zum Frieden
- Abschluss der irischen Untersuchung zu Lieferungen nach Russland: Das ist das Ergebnis
- Eigene Lenkbomben im Einsatz: Was die Ukraine jetzt kann
- Großbritannien vor neuer Regierungsspitze: Wer auf Starmer folgen könnte und welche Folgen das für die Ukraine hätte

