Ukraine verlängert Ausnahmezustand und Mobilmachung erneut.
Ausnahmezustand in der Ukraine wird fortgesetzt
Nach Angaben von TSN.ua: Die ukrainische Regierung setzt die Sondermaßnahmen im Land fort. Präsident Wolodymyr Selenskyj hat am 14. Januar 2026 die Gesetze zur Verlängerung des Kriegsrechts und der allgemeinen Mobilmachung unterzeichnet. Das ukrainische Parlament, die Werchowna Rada, hatte den Vorlagen zuvor zugestimmt. Es handelt sich bereits um die 18. Verlängerung dieser Maßnahmen seit Beginn der großangelegten russischen Invasion.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass der Kriegszustand um weitere 90 Tage bis zum 4. Mai 2026 verlängert wird. Das Gesetz Nr. 4757 zur Verlängerung des Kriegsrechts tritt mit seiner offiziellen Veröffentlichung in Kraft. Das ergänzende Gesetz Nr. 4758, das die allgemeine Mobilmachung betrifft, wird ab dem 3. Februar 2026 wirksam. Diese Maßnahmen sind ein zentraler Bestandteil der ukrainischen Verteidigungsstrategie.
Bereits am 21. Oktober 2025 waren die Fristen für den Kriegszustand und die Mobilmachung bis zum 3. Februar 2026 verlängert worden. Die aktuelle Entscheidung setzt diese Linie fort.
Bedeutung der Verlängerung
Die erneute Verlängerung unterstreicht die anhaltende Bedrohungslage durch Russland und die Notwendigkeit, die ukrainische Verteidigungsbereitschaft aufrechtzuerhalten. Die Maßnahmen sind Teil der umfassenden Kriegsstrategie des Landes und dienen der Aufrechterhaltung der inneren Sicherheit sowie der militärischen Handlungsfähigkeit. Sie verdeutlichen, dass eine Entspannung der Lage derzeit nicht absehbar ist.
Ziel dieser politischen Entscheidungen ist es, Stabilität in einem Land zu gewährleisten, das sich weiterhin massiven sicherheitspolitischen Herausforderungen gegenübersieht.
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