Selenskyj hat das Gesetz zur Erhöhung der Steuern für Unternehmer unterzeichnet: Wann wird die Militärsteuer erhöht.

Selenskyj hat das Gesetz zur Erhöhung der Steuern für Unternehmer unterzeichnet: Wann wird die Militärsteuer erhöht
Selenskyj hat das Gesetz zur Erhöhung der Steuern für Unternehmer unterzeichnet: Wann wird die Militärsteuer erhöht

Selenskyj hat die Einführung neuer Steuervorschriften für Unternehmer bis 2025 verschoben

Der Präsident der Ukraine, Volodymyr Selenskyj, hat das Gesetz Nr. 9319 unterzeichnet, das die Einführung neuer Steuervorschriften für Einzelunternehmer auf den 1. Januar 2025 verschiebt.

Darüber informierte der Vorsitzende des Ausschusses der Werchowna Rada für Finanzen, Steuer- und Zollpolitik, Danilo Hetmanzev, in seinem Telegram-Kanal, berichtet 'Kwilya'.

Somit werden die neuen steuerlichen Anforderungen für Unternehmer ab dem 1. Januar 2025 gelten anstatt, wie zuvor geplant, ab dem 1. Oktober 2024.

'Die Steuern für Unternehmer treten am 01. Januar in Kraft und nicht 'rückwirkend'', bemerkte Sheleznyak.

Erinnern wir uns, dass die Werchowna Rada am 10. Oktober in zweiter Lesung das Gesetz zur Steigerung der Steuern angenommen hat. Insbesondere sieht das verabschiedete Dokument keine Erhöhung der Militärsteuer für Militärangehörige vor.

Selenskyj unterzeichnete das Gesetz zur Erhöhung der Steuern am 28. November. Es trat am 1. Dezember 2024 in Kraft.

Insbesondere das Gesetz zur Erhöhung der Steuern sieht Folgendes vor:

  • Erhöhung des Militärsteuersatzes von 1,5% auf 5%;
  • Festlegung der Pflicht zur Zahlung der Militärsteuer in Höhe von 1% des Einkommens für Steuerpflichtige der dritten Gruppe;
  • Festlegung der Militärsteuer für Einzelunternehmer - Steuerpflichtige der ersten, zweiten und vierten Gruppe in Höhe von 10% des Mindestlohns (was 5% von zwei Mindestlöhnen entspricht).
  • Klärung des Zeitraums zur Anwendung der durch den vorgeschlagenen Gesetzentwurf vorgesehenen besonderen Besteuerungsmerkmale für die Militärsteuer bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Kriegszustand beendet oder aufgehoben wird;
  • Festlegung des Basissteuersatzes für die Körperschaftsteuer zur Besteuerung des Einkommens nicht-bänkerlicher Finanzinstitutionen (außer Versicherern) in Höhe von 25%.

Früher wurde berichtet, dass die Erhöhung der Steuern zu einer massiven Schließung von Unternehmern führte.


Lesen Sie auch

Erhalten Sie Zugang zum frischen Nachrichtenkanal 112.ua