Einige ukrainische Kinder dürfen nicht nach Polen einreisen: Gründe.
Ukrainische Kinder unter 13 Jahren, die temporären Schutz genießen, könnten möglicherweise nicht nach Polen einreisen, wenn sie nicht über das elektronische Dokument Diia.pl verfügen. Dies teilte der Grenzdienst Polens mit, berichtet die Ressource uapl.info.
Es wird darauf hingewiesen, dass die PESEL-Nummer kein automatisches Recht auf erneute Einreise nach Polen gewährt. Auf Anfrage der Right To Protection Poland Foundation wurden die Regeln für die Grenzüberquerung von Kindern unter 13 Jahren, die den Zugang zur Diia.pl-App aufgrund der Veränderung des legalen Aufenthaltsstatus ihrer Eltern verloren haben, klargestellt.
Arkadiusz Tivonyuk, Leiter der Grenzabteilung des Hauptkommandos des Grenzdienstes Polens, bestätigte, dass Minderjährige unter 13 Jahren, die nicht über das elektronische Dokument Diia.pl verfügen, die polnische Grenze nicht überqueren dürfen oder in andere Länder des Schengen-Raums reisen können:
Bei der Grenzüberquerung müssen diese Personen einen gültigen Reisepass vorlegen und das elektronische Dokument in der Diia.pl-App auf dem Mobilgerät haben. Allein die Vorlage der PESEL-Nummer berechtigt die Bürger der Ukraine nicht zur erneuten Einreise nach Polen oder zur Reise in andere Länder des Schengen-Abkommens“, heißt es in der Antwort des Grenzdienstes.
Dieses Problem betrifft die Kinder ukrainischer Flüchtlinge, die an das elektronische Dokument Diia.pl ihrer Eltern oder gesetzlichen Vormünder mit der PESEL UKR-Nummer gebunden waren. Wenn ein Elternteil oder Vormund eine Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel) erhält, verlieren die Kinder den Zugang zu dieser App.
Kinder unter 13 Jahren können Diia.pl nicht selbstständig nutzen, da das Vertrauensprofil in Polen erst ab 13 Jahren erstellt werden kann.
Der Grenzdienst Polens erklärte, dass eine Änderung des rechtlichen Status ihrer ukrainischen Flüchtlinge dazu führen kann, dass bestimmte elektronische Zugänge verloren gehen. Der PESEL UKR-Status in Polen wird nach Erhalt eines anderen Status annulliert:
- Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel);
- Langzeit-Aufenthaltserlaubnis eines EU-Angehörigen;
- Einverständniserklärung zur zusätzlichen Schutzgewährung;
- Einverständniserklärung zur Toleranz- oder humanitären Aufenthaltserlaubnis.
Gleichzeitig ist die Verwendung des elektronischen Dokuments Diia.pl nur ukrainischen Staatsbürgern mit temporärem Schutz (PESEL UKR-Status) gestattet. Wenn Erwachsene ihren rechtlichen Status in Polen ändern, wird der Zugriff auf Diia.pl für ihre Kinder unter 13 Jahren, die an diese App gebunden waren, aufgehoben.
Die spezielle mObywatel-Modul in der Diia.pl-App wurde im März 2022 eingeführt, um ukrainische Flüchtlinge zur polnischen elektronischen Dokumentenplattform zu locken und ihnen Zugang zu digitalen Diensten im Land zu gewähren. Seit dem 23. Juli 2022 gilt das elektronische Dokument Diia.pl als digitales Nachweis des rechtmäßigen Aufenthalts ukrainischer Staatsbürger in Polen. Es dient als Aufenthaltsgenehmigung und ermöglicht zusammen mit dem Reisepass das Überschreiten der Außengrenze der EU und die Reise innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage. Ab Juni 2023 können ukrainische Staatsbürger in Polen die Daten ihrer Kinder in das elektronische Dokument Diia.pl eintragen. Dafür muss das Kind im PESEL-Register den UKR-Status haben und mit der PESEL UKR-Nummer eines Elternteils verknüpft sein. Mit diesem Dokument können Kinder frei reisen.
Polens Behörden schreiben allen ukrainischen Kindern Schulbesuche vor
Übrigens haben die polnischen Behörden ab September alle ukrainischen Kinder zum Schulbesuch verpflichtet. Eltern, die dieser Anforderung nicht nachkommen, müssen mit einer Geldstrafe von 100 Zloty rechnen, und ab 2025 können sie die 800+ -Zahlungen verlieren.
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