900 Zloty pro Monat: Wie ukrainische Frauen in Polen Kindesunterhalt beantragen können.

900 Zloty pro Monat: Wie ukrainische Frauen in Polen Kindesunterhalt beantragen können
900 Zloty pro Monat: Wie ukrainische Frauen in Polen Kindesunterhalt beantragen können
Wenn ukrainische Frauen mit Kindern in Polen sind, wird die Frage nach dem Erhalt von Kindesunterhalt vom Vater des Kindes besonders relevant. Das polnische Rechtssystem bietet klare Mechanismen zur Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen, die auch Ausländer, insbesondere Ukrainerinnen, nutzen können, um das Wohlergehen ihrer Kinder zu gewährleisten.

Unterhalt ist finanzielle Unterstützung für ein Kind, die von einem der Elternteile gezahlt werden muss, der in der Regel nicht mit dem Kind lebt. Unabhängig vom Familienstand der Eltern haben ukrainische Frauen, die in Polen leben, das Recht, Unterhalt durch das polnische Gerichtssystem zu fordern, unabhängig davon, wo sich der Vater des Kindes befindet (Ukraine oder Polen).

Der Prozess der Unterhaltszahlung beginnt mit der Einreichung eines Antrags beim Gericht. Dazu benötigt man eine Geburtsurkunde des Kindes, die die Elternschaft bestätigt, sowie Dokumente, die die Kosten für die Versorgung des Kindes belegen, wie z. B. Quittungen für Bildung oder medizinische Leistungen. Das Gericht legt die Unterhaltssumme fest, die die Eltern basierend auf ihren finanziellen Möglichkeiten und den Bedürfnissen des Kindes zahlen müssen.

Wenn der Vater des Kindes in der Ukraine lebt, gibt es einen Mechanismus für die grenzüberschreitende Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen. Nach einem Urteil des polnischen Gerichts kann sich die Ukrainerin an die Behörden in der Ukraine wenden, um die Durchsetzung dieses Urteils zu gewährleisten.

Falls der Vater des Kindes den Unterhalt nicht zahlt oder aufgrund finanzieller Schwierigkeiten nicht zahlen kann, gibt es in Polen den Unterhaltsfonds, der denen hilft, die keinen angemessenen Unterhalt erhalten, vorausgesetzt, das Familieneinkommen liegt unterhalb einer bestimmten Schwelle. Ukrainerinnen können sich für rechtliche Unterstützung an spezialisierte Organisationen und Berater wenden, die Migranten in Polen kostenlose Hilfe leisten. Es besteht auch die Möglichkeit, sich an einen Anwalt oder Juristen zu wenden, um Rechtsbeistand zu erhalten.

Änderungen der Unterhaltszahlungen für ukrainische Frauen

Ab dem 1. Januar 2024 haben sich in der Ukraine die Höhe der Unterhaltszahlungen aufgrund der Änderung des Existenzminimums geändert.


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