Wie wird die Behinderung nach der Aufhebung der MSEK festgestellt? Erklärung des Gesundheitsministeriums.

Wie wird die Behinderung nach der Aufhebung der MSEK festgestellt? Erklärung des Gesundheitsministeriums
Wie wird die Behinderung nach der Aufhebung der MSEK festgestellt? Erklärung des Gesundheitsministeriums

Ab dem 1. Januar 2025 wird in der Ukraine ein aktualisiertes System zur Feststellung der Behinderung in Kraft treten, das die medizinisch-soziale Expertkommission ersetzen wird. Dies gab das Ministerium für Gesundheit bekannt.

Es wird darauf hingewiesen, dass zunächst die Vorbereitung der Akte stattfinden wird. Der Hausarzt wählt zusammen mit dem Patienten eine geeignete Einrichtung für die Bewertung aus. Danach füllt der Fachmann im elektronischen System das Überweisungsschreiben aus, fügt gescannte Dokumente hinzu, unterschreibt sie mit einer elektronischen Signatur und sendet sie an das gewählte Krankenhaus.

Um den Patienten zur Bewertung zu schicken, bedarf es nicht mehr einer Sitzung und einer Entscheidung des ärztlichen Beratungsgremiums.

Der Administrator des Ärzteteams im Krankenhaus überprüft die Vollständigkeit der Informationen in den Dokumenten. Das Profil der Akte und des benötigten Bewertungsteams wird automatisch bestimmt. Nach der Überprüfung stellt das System die Akte in die elektronischen Warteschlangen für den nächstverfügbaren Termin beim zuständigen Team. Der Administrator und die Ärzte wissen nicht, wann genau und zu welchen Fachleuten der Patient gelangt.

Der Hausarzt erhält eine Benachrichtigung im System, und der Patient erhält eine E-Mail. Ihnen wird das Datum, die Uhrzeit, der Veranstaltungsort und die Art der Sitzung mitgeteilt, jedoch nicht die Zusammensetzung der Ärzte.

Am Tag der Bewertung erhalten die Mediziner des Expertenteams Zugriff auf den Zeitplan und die Patientendaten. Bei Bedarf können sie eine Person zur weiteren Untersuchung schicken, jedoch nur einmal und mit klaren Gründen.

Alle Materialien - Akte, Protokoll, Entscheidung, Empfehlungen - werden elektronisch geführt und gespeichert.

Die Position jedes Arztes zu allen Punkten der Entscheidung und das gemeinsame Fazit werden festgehalten. Die Dokumente werden von den Mitgliedern des Teams mit elektronischen Unterschriften unterschrieben.

Der Patient erhält einen Auszug mit dem Beschluss per E-Mail oder als Einschreiben.

Zur Erinnerung

Am 20. November hat die Werchowna Rada im ersten Lesen den Gesetzesentwurf Nr. 12178 zur Aufhebung der medizinisch-sozialen Expertkommissionen (MSEK) unterstützt.

Am 18. November hat der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, das Gesetz Nr. 11225 zur Verbesserung der Arbeit der medizinisch-sozialen Expertkommissionen unterzeichnet.

Übrigens begann der landesweite Skandal mit den MSEK mit der Festnahme von Tetjana Krupa, der Leiterin des regionalen Zentrums für medizinisch-soziale Expertise (MSEK) in Chmelnyzkyj, und ihrem Sohn Oleksandr Krupa, dem Leiter der regionalen Pensionskasse, wegen illegaler Bereicherung. Bei Durchsuchungen wurden bei ihnen Bargeld in Höhe von fast 6 Millionen Dollar gefunden. Am 7. Oktober erließ das Pechersk-Gericht in Kiew eine Sicherheitsmaßnahme gegen Tetjana Krupa. Sie wurde für 60 Tage (bis zum 3. Dezember) in Gewahrsam genommen, mit der Möglichkeit, eine Kaution von über 500 Millionen UAH zu hinterlegen.

Später genehmigte die Regierung einen Plan zur Bekämpfung von Korruption und anderen Rechtsverletzungen unter den MSEK. Auch das Kabinett der Minister reichte einen Gesetzesentwurf zur Aufhebung der medizinisch-sozialen Expertkommissionen ein.

Es sei darauf hingewiesen, dass der Präsident der Ukraine, Wolodymyr Selenskyj, die Entscheidung des Nationalen Sicherheits- und Verteidigungsrates in Kraft setzte. Insbesondere sieht es die Aufhebung der medizinisch-sozialen Expertkommissionen zum 31. Dezember 2024 vor. Der neue Erlass von Selenskyj sieht vor, dass das Ministerium für Gesundheit Änderungen an der Gesetzgebung entwickelt, wie die Feststellung der Berechtigung zur Behinderung erfolgen wird. Außerdem werden Arbeitsgruppen zur Überprüfung der Entscheidungen der MSEK hinsichtlich der Feststellung der Behinderung von Beamten der entsprechenden staatlichen Organe gebildet.


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