Das Gericht erkannte die Zuhälterin schuldig, ließ sie jedoch von der Haft frei: Details des einzigartigen Urteils.

Das Gericht erkannte die Zuhälterin schuldig, ließ sie jedoch von der Haft frei: Details des einzigartigen Urteils
Das Gericht erkannte die Zuhälterin schuldig, ließ sie jedoch von der Haft frei: Details des einzigartigen Urteils

Nach Angaben von ТСН: Das Slawjansk Stadtgericht in der Donezk Region traf eine Entscheidung über eine lokale Bewohnerin, die der Organisation von Prostitution zum Zwecke der Gewinnerzielung überführt wurde. Die Frau vermittelte bezahlte sexuelle Dienstleistungen über das Internet.

Die Polizei führte dreimal ein "Ermittlungsexperiment" durch, um die Zuhälterin zu entlarven

Die Ermittler stellten fest, dass die Frau etwa im Sommer 2024 beschloss, Einkünfte aus der Organisation intimer Dienstleistungen zu erzielen. Sie veröffentlichte Anzeigen über die Bereitstellung solcher Dienstleistungen auf einem spezialisierten Internetportal.

„Die Frau begann, Informationen auf dem Internetportal über die Möglichkeit anzubieten, dass ihre Freundinnen gegen Geld sexuelle Dienstleistungen erbringen“, heißt es in den Akten des Falls.

Die Strafverfolgungsbehörden dokumentierten Verstöße während eines speziellen Ermittlungsexperiments im April und Mai 2025. Ein Mann, der undercover handelte, nutzte dreimal die Dienstleistungen der Frau und überwies jeweils 5 000 Hrywnja auf die angegebenen Bankkarten. Dann ging er in die Wohnung, wo ihm intime Dienstleistungen angeboten wurden. Damit wurde die Tätigkeit der Angeklagten als Vermittlerin („Prostitution zum Zwecke des Profits“) bewiesen.

Schuldgeständnis und Urteil

Die Frau wurde wegen eines Verbrechens gemäß Art. 2 Abs. 302 des Strafgesetzbuches der Ukraine (Prostitution zum Zwecke des Profits) angeklagt.

Bei der Gerichtsverhandlung gestand die Angeklagte vollständig ihre Schuld und bestätigte, dass sie tatsächlich zur "freiwilligen Kommunikation und Ausübung von Unzuchtshandlungen zwischen Fremden zum Zwecke des Profits" beigetragen hatte.

Das Slawjansk Stadtgericht verhängte über die Frau eine Strafe von 3 (drei) Jahren Freiheitsentzug.

Jedoch kam das Gericht unter Berücksichtigung von Art. 75 des Strafgesetzbuches der Ukraine zu dem Schluss, dass die Umerziehung der Angeklagten auch ohne Isolation von der Gesellschaft möglich ist. Die Frau wurde von der Verbüßung der Hauptstrafe befreit und erhielt eine Bewährungszeit von 1 (einem) Jahr.

Ein solcher Fall unterstreicht die Problematik der Prostitution und des Menschenhandels in der Ukraine. Trotz der verhängten Strafe bleibt eine der wichtigsten Aufgaben die Prävention solcher Verbrechen und der Schutz der Rechte von Personen, die Opfer von Ausbeutung werden. Diese Frage erfordert ständige Aufmerksamkeit seitens der staatlichen Organe und der Gesellschaft insgesamt.


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