Männer mit Behinderungen und militärische Registrierung: Erklärung des Verteidigungsministeriums zu Aufschüben und mehr.

Männer mit Behinderungen und militärische Registrierung: Erklärung des Verteidigungsministeriums zu Aufschüben und mehr
Männer mit Behinderungen und militärische Registrierung: Erklärung des Verteidigungsministeriums zu Aufschüben und mehr

Das Verteidigungsministerium der Ukraine hat Erklärungen zu den Rechten und Pflichten von Männer im wehrpflichtigen Alter mit Behinderungen hinsichtlich der militärischen Registrierung abgegeben.

Das berichtet SUD.ua.

Die wichtigsten Punkte:

1. Militärregistrierungsdokument: Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren mit Behinderungen müssen ihren militärischen Registrierungsdokument bei sich haben und es auf Verlangen autorisierter Personen vorlegen. Wenn eine Person aus der militärischen Registrierung ausgeschlossen ist, sollte ein entsprechender Vermerk im Dokument vorhanden sein.

2. Datenaktualisierung: Personen mit Behinderungen, die sich in militärischer Registrierung befinden, müssen ihre Daten im TSK, TsNAP oder über „Reserv+“ im Zeitraum 18.05.2024 bis 16.07.2024 aktualisieren.

3. Militärärztliche Kommission (VLK): Personen mit Behinderungen wird keine Eignungsgrad für den Militärdienst festgestellt. Sie müssen keine VLK zur Erlangung einer Aufschub durchlaufen.

4. Aufschub: Um einen Aufschub zu erhalten, müssen Personen mit Behinderungen entsprechende Dokumente (Bescheinigung des medizinischen und sozialen Expertenkommission, Behindertenausweis usw.) bei der TSK-Kommission einreichen. Ein Beschluss der VLK ist nicht erforderlich.

5. Wiederholte ärztliche Untersuchung: Das Gesetz sieht regelmäßige ärztliche Untersuchungen von Personen mit Behinderungen alle 1-3 Jahre je nach Gesundheitszustand vor.

6. Automatischer Aufschub: Der Aufschub kann automatisch über das Register „Oberhaupt“ abgewickelt werden, aber dieser Prozess ist derzeit nicht implementiert.

7. Unterschied in den Status: Der Status „Person mit Behinderungen“ ist nicht dasselbe wie „untauglich für den Militärdienst“. Personen mit Behinderungen können auf Vertragsbasis in den Militärdienst eintreten, wenn sie zustimmen.

Das Verteidigungsministerium gibt an, dass die Arbeit an der Organisation der Informationsinteraktion zwischen verschiedenen staatlichen Registern zur Vereinfachung der mit der militärischen Registrierung verbundenen Verfahren fortgesetzt wird.


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