Bis zu 38.000 Griwna: Ukrainen in Polen können finanzielle Hilfe erhalten.

Bis zu 38.000 Griwna: Ukrainen in Polen können finanzielle Hilfe erhalten
Bis zu 38.000 Griwna: Ukrainen in Polen können finanzielle Hilfe erhalten

Ukrainern wurde mitgeteilt, wie sie in Polen finanzielle Unterstützung für ukrainische Behinderte erhalten können.

Wie „Hvyla“ berichtet, wird dies auf der Website des Sozialversicherungsamtes in Polen erwähnt.

So können ukrainische Bürger mit Behinderung, die in Polen registriert und dort ansässig sind, finanzielle Unterstützung erhalten.

Die Höhe der Zahlung wird individuell festgelegt und kann zwischen 600 (etwa 6.000 Griwna) und 4.000 Zloty (über 38.000 Griwna) betragen.

Unterstützung wird solchen Personen gewährt:

  • Ukrainern, die offiziell in Polen wohnen;
  • Personen mit Staatsbürgerschaft eines EU-Landes oder mit rechtmäßiger Registrierung in Polen mit Erlaubnis zur offiziellen Beschäftigung;
  • Personen, die Beurteilungsergebnisse für Behinderung (Bescheinigungen WZON) mit Unterstützungsbedarf durch spezielle Punkte haben.
Der Unterstützungsbedarf muss dabei mehr als 70 Punkte betragen.

Abhängig von der Anzahl der gesammelten Punkte wird die Unterstützung für verschiedene Jahre festgelegt:

  • von 87 bis 100 Punkte - Unterstützung wird für das Jahr 2024 festgelegt;
  • von 78 bis 86 Punkte - Unterstützung wird für das Jahr 2025 festgelegt;
  • von 70 bis 77 Punkte - Unterstützung wird für das Jahr 2026 festgelegt.

Ab 2024 können Bürger mit Behinderung, die mindestens 70 Punkte erreicht haben, auch Unterstützung erhalten, wenn ihr Betreuer Anspruch auf Zahlungen hat, Zuweisung von Pflege nach dem 31. Dezember 2023.

Die Höhe der Zahlungen hängt von der Anzahl der gesammelten Punkte ab und kann zwischen 40 und 220% variieren. Finanzielle Unterstützung wird unabhängig vom Einkommen gewährt, das aufgrund von Behinderung erzielt wird.

Um Zahlungen zu erhalten, müssen Personen mit Behinderungen sich an WZON (Behinderungsbewertungskommission) wenden und ein ärztliches Attest über Behinderung sowie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Personen mit eingeschränkten Möglichkeiten vorlegen. Das WZON-Gutachten wird für etwas mehr als sieben Jahre ausgestellt.

Es ist dann erforderlich, eine Anfrage beim Sozialversicherungsamt in Polen in elektronischer Form einzureichen durch:

  • elektronische Bankdienstleistungen;
  • Plattform elektronischer Dienstleistungen des Sozialversicherungsamtes in Polen;
  • Einen Anwalt, der bei der Antragstellung helfen wird.

Ukrainer erhalten im März zusätzliche Zahlungen von der UN-WFP.


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