Neue Sozialabgaben für Selbstständige ab 2026: Das kostet der Mindestbeitrag.
Rechtliche Änderungen für Einzelunternehmer ab dem Jahr 2026
Nach Angaben von Novyny.live: Für selbstständige Einzelunternehmer (ukrainisch: FOP) in der Ukraine steigen ab 2026 die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung. Der monatliche Mindestbeitrag, der sogenannte Einheitliche Sozialbeitrag (ESV), beträgt dann 1.902,34 Hrywnja. Grundlage für diese Erhöhung ist der gestiegene gesetzliche Mindestlohn, der aktuell bei 8.647 Hrywnja pro Monat liegt. Über das Jahr summiert sich der Mindestbeitrag auf insgesamt 22.828,08 Hrywnja. Diese Anpassung ist Teil einer langfristigen Reform des ukrainischen Sozialsystems.
Die neue gesetzliche Obergrenze für die Beitragsbemessungsgrundlage liegt bei dem 20-fachen des Mindestlohns. Unternehmer müssen also die regelmäßigen Anpassungen des Mindestlohns bei ihrer Finanzplanung berücksichtigen. Für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 8,4%. In diesem Fall zahlt der Arbeitgeber monatlich etwa 726 Hrywnja für den Sozialbeitrag des betroffenen Arbeitnehmers.
Einkommensgrenzen und neue Tätigkeitsverbote für Einzelunternehmer
Für das Jahr 2026 wurde zudem eine Einkommensgrenze für die steuerliche Sozialvergünstigung festgelegt: Sie beträgt 4.660 Hrywnja pro Kind. Eine wesentliche Neuerung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft: Selbstständige, die nach dem vereinfachten Steuersystem („Einheitssteuer“) arbeiten, dürfen keine Sicherheits- und Bewachungsdienstleistungen mehr anbieten. Diese gesetzliche Einschränkung zielt auf eine klarere Regulierung bestimmter Geschäftsfelder ab.
Die Gesetzesänderungen bei den Sozialbeiträgen und den zulässigen Tätigkeiten werden die Rahmenbedingungen für die vielen Einzelunternehmer in der Ukraine spürbar verändern. Höhere Fixkosten und neue Beschränkungen könnten viele dazu veranlassen, ihre Geschäftsmodelle zu überprüfen. Solche Maßnahmen haben stets direkte Auswirkungen auf das lokale Wirtschaftsklima und die Beschäftigungssituation.
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