Sozialabgaben 2026: Für wen der Einheitsbeitrag entfällt.
Befreiung vom Einheitlichen Sozialbeitrag für Selbstständige im Jahr 2026
Nach Angaben von Novyny.live: Selbstständige (Einzelunternehmer) sind grundsätzlich zur Zahlung von Steuern und Abgaben verpflichtet. Für das Jahr 2026 gelten jedoch Ausnahmeregelungen beim Einheitlichen Sozialbeitrag (ESV). Bestimmte Personengruppen können sich von dieser Pflichtabgabe befreien lassen oder haben ein Wahlrecht.
Zu den begünstigten Selbstständigen, die keinen ESV zahlen müssen, zählen:
- Menschen mit Behinderung;
- Rentnerinnen und Rentner;
- mobilisierte ukrainische Staatsbürger;
- weitere Gruppen, die Vergünstigungen in Anspruch nehmen können.
Personen mit einer Behinderung können die Befreiung nutzen, wenn sie bereits Renten- oder Sozialleistungen beziehen. Auch Pensionäre, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Dienstjahre in Rente gegangen sind, fallen unter diese Regelung. Freiberuflich Tätige sowie Mitglieder von Bauernhöfen mit Rentner- oder Behindertenstatus haben ebenfalls Anspruch auf die ESV-Befreiung.
Darüber hinaus sind angestellte Arbeitnehmer befreit, für die der Arbeitgeber den Sozialbeitrag abführt – selbst wenn dies nicht am offiziellen Arbeitsort geschieht. Zu den begünstigten Kategorien gehören außerdem Unternehmer auf dem allgemeinen Besteuerungssystem, die im Berichtszeitraum keinen Gewinn erzielt haben, mobilisierte Ukrainer und Vertragsbedienstete. Personen, deren Betriebssitz sich in vorübergehend besetzten Gebieten befindet, sowie Menschen, die infolge der bewaffneten Aggression gegen die Ukraine in Gefangenschaft geraten sind (für die Dauer der Gefangenschaft und sechs Monate danach), müssen ebenfalls keinen ESV entrichten.
Höhe des Sozialbeitrags und Fristen für die Erklärung
Ab dem 1. Januar 2026 orientiert sich der Mindestbetrag für den ESV am monatlichen Mindestlohn von 8.647 Hrywnja. Im Januar beträgt der ESV somit 1.902,34 Hrywnja, was 22 % des Mindestlohns entspricht. Die vierteljährliche Zahlung liegt bei 5.707,02 Hrywnja, der Jahresbeitrag bei 22.828,08 Hrywnja. Die maximale Bemessungsgrundlage für den ESV darf das 20-fache des Mindestlohns nicht überschreiten, also 38.046,80 Hrywnja pro Monat.
Selbstständige der Gruppe 1 müssen ihre Jahreserklärung bis zum 1. März 2026 einreichen, während für Gruppe 3 die Frist bereits am 9. Februar 2026 endet.
Die Einführung von Vergünstigungen beim Einheitlichen Sozialbeitrag für bestimmte Selbstständige kann die finanzielle Belastung für besonders vulnerable Gruppen wie Menschen mit Behinderung und Rentner spürbar verringern.
Quelle: Steuerexperte
Diese Maßnahme spiegelt das Bestreben des Staates wider, Unternehmer in einer wirtschaftlich herausfordernden Zeit, insbesondere unter Kriegsbedingungen, zu unterstützen. Die Einhaltung der Abgabefristen bleibt für Selbstständige dennoch essenziell, um die Stabilität des Staatshaushalts in einer volatilen Wirtschaftslage zu gewährleisten. Die Regelungen sind Teil der ukrainischen Sozialgesetzgebung und unterliegen möglichen Anpassungen.
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