Ghetmanzew: Steuererleichterungen für Einzelunternehmer bleiben während des Krieges bestehen.
Finanzpolitiker spricht sich für Beibehaltung der Regelung aus
Nach Angaben von Novyny.live: Der Vorsitzende des Finanzausschusses des ukrainischen Parlaments, Danylo Ghetmanzew, lehnt eine Abschaffung der Mehrwertsteuerbefreiung für Einzelunternehmer (FOP) bis zum Ende des Kriegsrechts ab. Die schwierigen Rahmenbedingungen für Kleinunternehmen erforderten es, den aktuellen Status beizubehalten – mindestens bis zum Kriegsende und möglicherweise auch noch eine Zeitlang darüber hinaus.
Die wirtschaftliche Lage in der Ukraine bleibt durch den anhaltenden Kriegszustand angespannt. Insbesondere Kleinunternehmer und Soloselbstständige sind auf staatliche Unterstützung angewiesen. Ghetmanzew betonte, dass eine Streichung der MwSt-Vergünstigungen derzeit nicht zur Debatte stehe. Es existiere lediglich ein Gesetzentwurf, der jedoch nicht zum Jahreswechsel in Kraft treten werde.
'Der Status quo muss erhalten bleiben, mindestens bis zum Kriegsende, vielleicht sogar noch etwas darüber hinaus. Das ist objektiv notwendig.' Danylo Ghetmanzew
Die Unterstützung von Einzelunternehmern bleibt somit ein zentrales Element der Wirtschaftspolitik in Kriegszeiten.
Warum die Steuererleichterungen so wichtig sind
Die Beibehaltung der MwSt-Befreiung für Einzelunternehmer ist ein entscheidender Schritt, um den kleinen und mittleren Unternehmen in der Ukraine während des Krieges den Rücken zu stärken. In einer Phase, in der viele wirtschaftliche Aktivitäten eingeschränkt sind, helfen solche Maßnahmen Betrieben beim Überleben und sichern Arbeitsplätze. Diese Politik unterstreicht die Notwendigkeit staatlicher Hilfen, um die Widerstandsfähigkeit der Wirtschaft in der Krise zu gewährleisten. Die Regelung entlastet insbesondere die vielen Kleinstunternehmen, die das Rückgrat der ukrainischen Wirtschaft bilden.
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