Pensionserhöhung um 12,1 Prozent ab März – für diese Gruppen gilt sie nicht.

Pensionserhöhung um 12,1 Prozent ab März – für diese Gruppen gilt sie nicht
Pensionserhöhung um 12,1 Prozent ab März – für diese Gruppen gilt sie nicht

Anpassung der Renten in der Ukraine

Nach Angaben von TSN.ua: Für viele ukrainische Rentnerinnen und Rentner steigen die Auszahlungen ab dem 1. März 2024 um 12,1 Prozent. Dieser Anstieg liegt deutlich über der Inflationsrate des Vorjahres von 8,1 Prozent. Allerdings wird nicht jeder Altersruhegenuss von der Erhöhung profitieren.

Diese Rentnergruppen gehen leer aus

Laut der Bekanntmachung bleibt die Anpassung für drei spezifische Personengruppen aus. Von der Erhöhung ausgenommen sind:

  • Bezieher der garantierten Mindestrente;
  • Rentner, die bereits die Höchstrente von 25.950 Hrywnja erhalten;
  • Personen mit einem besonderen Versorgungssystem (Sonderrenten).

Für diese Kategorien ändert sich an den monatlichen Zahlungen nichts.

Im Vergleich dazu betrug die letzte Indexierung 11,5 Prozent. Für das laufende Jahr 2024 ist bereits eine weitere Anpassung von knapp 8 Prozent vorgesehen. Wie Dmytro Ulyutin erläuterte, wird die Mehrheit der Renten jedoch nun um 12,1 Prozent erhöht, was die finanzielle Situation vieler Begünstigter deutlich verbessern dürfte – sofern sie nicht zu den genannten Ausnahmegruppen zählen.

Die regelmäßige Anpassung der Renten ist in Zeiten hoher Inflation ein zentrales Instrument, um die Kaufkraft der älteren Generation zu erhalten. Dass bestimmte Gruppen von der Erhöhung ausgeschlossen sind, kann jedoch zu sozialen Spannungen führen. Vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Herausforderungen bleibt die Rentenpolitik ein sensibles und beobachtetes Thema für die ukrainische Regierung.


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